Das neue digitale Kaufrecht – ein Rundflug über die wichtigsten Neuerungen für B2B und B2C
Ab dem 01.01.2022 gilt das neue digitale Kaufrecht. Damit treten wichtige Änderungen in Kraft für alle, die stationär und digital Handel treiben (z. B. Online-Shops, Softwareanbieter, etc.). Neues gilt auch für alle, die digitale Geschäftsmodelle betreiben.
Um diese Themen wird es gehen
- Neues Gewährleistungsrecht: Haftet der Händler jetzt auch, obwohl die Ware dem Vertrag entspricht?
- Bezahlen mit Daten: „Sag mir, wer du bist und ich gebe dir, was du willst.“
- Updatepflicht: Was gilt künftig für Software, Smart Devices und IoT-Produkte?
- Neue Verjährungsregeln: Wie lange haftet der Anbieter für Mängel?
- Neuer Kündigungsbutton: Was ist das, wer braucht ihn und wo muss er hin?
- Neue Infopflichten für Bewertungen, Influencer-Marketing und bei Produktvarianten: Wie umgeht man Abmahnfallen?
- Und: Wie müssen AGB jetzt geändert werden?
Dies alles besprechen wir am 13.12.2021 in einer gemeinsamen Veranstaltung unserer Fachgruppe Recht, der IHK Schleswig-Holstein und der WTSH.