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Bußgeldzuständigkeit für Datenschutz

Vor der abschließenden Behandlung der Novelle des Landesdatenschutzgesetzes Schleswig-Holstein (LDSG) am 14.12.2011 im Landtag appelliert das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) erneut an die Abgeordneten, die Bußgeldzuständigkeit bei Datenschutzverstößen klarzustellen. Das ULD hat dem Landtag einen Gesetzgebungsvorschlag gemacht, der jedoch vom Innen- und Rechtsausschuss nicht behandelt wurde. Bußgeldverfahren können z. B. bei Datenschutzverstößen im Internet oder im Kontext von sozialrechtlichen Verfahren dringend geboten sein. Die Zuständigkeit hierfür ist jedoch nicht eindeutig geklärt. Der ULD-Vorschlag wird vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) unterstützt. Im Rahmen der Auseinandersetzung um die Zulässigkeit von Facebook-Fanpages hatten FDP-Abgeordnete des Bundestags und des Landtags die jeweiligen parlamentarischen Wissenschaftlichen Dienste um Gutachten zur Bußgeldzuständigkeit des ULD für Datenschutzverstöße im Internet gebeten. Darin wurde teilweise die Bußgeldzuständigkeit des ULD bestritten. Nach Ansicht des ULD sollte im Interesse des Datenschutzes eine für alle geklärte Bußgeldzuständigkeit festgelegt werden. Im Interesse des Datenschutzes Thilo Weichert, Leiter des ULD sagte: "Die Europäische Datenschutzrichtlinie fordert explizit für die unabhängige Datenschutzaufsicht `wirksame Einwirkungsbefugnisse´, insbesondere die Befugnis, eine rechtliche `Verwarnung ... an den für die Verarbeitung Verantwortlichen zu richten´. Das Parlament sollte - schon um teure unnötige Zuständigkeitskonflikte zu vermeiden - eine Klärung herbeiführen. Bußgeldverfahren werden wegen der Zunahme der Datenschutzprobleme in Zukunft immer wichtiger. Im Interesse der Wirtschaft, der betroffenen Bürgerinnen und Bürger und der Aufsicht sollte insofern Rechtssicherheit geschaffen werden." Weitere Informationen http://www.datenschutzzentrum.de/presse/20111212-landtag-bussgeldzustaendigkeit.htm http://www.diwish.de/index.php?id=303 Pressekontakt Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Holstenstr. 98, 24103 Kiel Tel. 0431.988-1200 Fax 0431.988-1223 E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de

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