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Von Kiel nach Europa: EuroPriSe erarbeitet Datenschutz-Gütesiegel

Die EU-Kommission hat ein Konsortium aus acht europäischen Organisationen und Unternehmen unter der Leitung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) beauftragt, die Anforderungen für ein Europäisches Datenschutz-Gütesiegel zu erarbeiten und exemplarisch zu erproben. Das Projekt „European Privacy Seal“ (EuroPriSe) wurde heute durch den Wirtschaftsminister Schleswig-Holstein Dietrich Austermann in der Industrie- und Handelskammer Schleswig-Holstein (IHK) eröffnet. Vorbild für das Projekt ist das Datenschutz-Gütesiegel Schleswig-Holstein, das europaweit bisher einzigartige gesetzliche Datenschutzzertifikat, das seit dem Jahr 2000 erfolgreich vor allem auf dem deutschen Markt etabliert ist und inzwischen an ca. 40 Produkte verliehen wurde. Das Europäische Datenschutz-Gütesiegel soll künftig bescheinigen, dass informationstechnische Angebote mit dem europäischen Recht, insbesondere der seit 1998 geltenden Datenschutzrichtlinie, im Einklang stehen. Mit dem von der Europäischen Kommission im Rahmen des eTEN-Programms in einer Höhe von 1,2 Mio € geförderten Projektes verfolgen die beteiligten Stellen das Konzept, IT-Dienstleistungen und -Produkte mit hohem Datenschutzstandard durch ein Zertifikat auszuzeichnen und für Verbraucher und Betroffene sichtbar zu machen. Bürgerfreundliche, datensparsame und technisch sichere Produkte, etwa bei Internet-Angeboten, aus dem Gesundheitsbereich oder bei der Kundendatenverarbeitung erhalten auf diese Weise gegenüber der ungeprüften Konkurrenz einen Wettbewerbsvorteil. Bei der Auftaktveranstaltung des Projektes erklärte der Wirtschaftsminister des Landes Schleswig-Holstein Dietrich Austermann: „Ohne Datensicherheit und Datenschutz gibt es keinen Verbraucher- und Unternehmensschutz im Netz, lassen sich verdeckte und offen-kriminelle Ausspähungen der Menschen und Unternehmen, Profilierungen durch Verschneiden verschiedenster Datenbestände und spezifische Behelligungen oder Straftaten zu deren Nachteil nicht vermeiden. Das Gütesiegel verbindet Anforderungen aus Datenschutz und Datensicherheit mit denen des Verbraucherschutzes und einer produktbezogenen Wettbewerbsförderung. Instrumente wie ein freiwilliges Datenschutzgütesiegel sind allemal reiz- und wirkungsvoller als Trotzreaktionen auslösende Zwangsmaßnahmen.“ Dr. Thilo Weichert, der Leiter des ULD: „Wir haben die Erfahrung gemacht, dass es eine internationale Nachfrage und einen Bedarf an datenschutzgeprüften Produkten gibt. Angesichts der Undurchsichtigkeit der sie betreffenden Datenverarbeitung brauchen die Verbraucherinnen und Verbraucher eine nachvollziehbare Prüfung durch vertrauenswürdige und kompetente unabhängige Stellen nach anerkannten Standards. Das soll das Gütesiegel bieten.“ An dem Projekt EuroPriSe sind neben dem ULD beteiligt: Agencia de Protección de Datos de la Communidad de Madrid, Spanien Borking Consultancy, Niederlande Commission Nationale de l`Informatique et des Libertés, Frankreich Ernst & Young AB, Schweden Österreichische Akademie der Wissenschaften, Institut für Technikfolgenabschätzung London Metropolitan University, Vereinigtes Königreich TÜViT, Deutschland VaF s.r.o, Slowakei Die Festlegung der Anerkennungskriterien und des Verfahrens sowie die Ausarbeitung einheitlicher Datenschutzstandards sollen in enger Zusammenarbeit mit den Datenschutzbehörden in Europa erfolgen. Das Projekt ist dazu angelegt, die Etablierung des Gütesiegelinstrumentes sowohl im europäischen Recht als auch vor allem in den nationalen Datenschutzgesetzen zu unterstützen. So ist die 2001 vom deutschen Gesetzgeber festgelegte Selbstverpflichtung zur Einführung eines Auditierungsverfahrens bis heute nicht umgesetzt worden.

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