Geplante Gesetzesänderung höhlt Telekommunikationsgeheimnis aus und verletzt Grundrecht auf Vertraulichkeit

Der Präsidiumsarbeitskreis „Datenschutz und IT-Sicherheit“ der Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) betrachtet die geplante Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) mit großer Sorge. Sollte die Novellierung wie geplant umgesetzt werden, führt sie zu einer beträchtlichen Erweiterung der Befugnisse der Strafverfolgungs- und Ermittlungsbehörden, die über die Telefonie hinaus weit in das Internet hineinreicht.

„Der Grundgedanke des Telekommunikationsgeheimnisses liegt bislang darin, den Austausch von Informationen so zu schützen, als ob er von Angesicht zu Angesicht stattfinden würde, d. h. die Nachrichten von Unbefugten nicht zur Kenntnis genommen werden können“, sagte Hartmut Pohl, Sprecher des Arbeitskreises.

Die geplante Neuregelung würde den Behörden allerdings internetweite Zugriffsmöglichkeiten gestatten, die deutlich über das bisher für den engeren Bereich der Telekommunikation Zulässige hinausgehen. Dies lässt sich an einigen Punkten verdeutlichen:

Strafverfolgungs- und Ermittlungsbehörden müssten natürlich die Möglichkeit haben, unter engen Voraussetzungen und nur in Ausnahmefällen auf diese Telekommunikationsdaten zuzugreifen, so Pohl. „Mit den geplanten Änderungen wird das Telekommunikationsgeheimnis allerdings nicht nur im Kern ausgehöhlt, sondern auch das Grundrecht der Bürgerinnen und Bürger auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme (sog. Computergrundrecht) massiv verletzt“, sagte Pohl. Der Arbeitskreis fordere daher die Bundesländer auf, am 3. Mai im Bundesrat gegen das geplante Gesetz zu stimmen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.gi.de/aktuelles

Quelle: Gesellschaft für Informatik e.V. (GI)

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