Landesregierung leitet Kehrtwende im Glücksspielrecht ein
Die Landesregierung hat die Kehrtwende im Glücksspielrecht eingeleitet. Schleswig-Holstein wird dem Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag als 16. Bundesland beitreten und den Sonderweg mit einem landeseigenen Glücksspielgesetz beenden. Das beschloss das Kabinett in Kiel am 24. Juli 2012.
Innenminister Andreas Breitner hat den Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtags darüber umgehend unterrichtet. Das für den Beitritt notwendige Zustimmungsgesetz, das die Regelungen des Staatsvertrages in Landesrecht überführt, soll bereits in der Augustsitzung des Landtags in einer ersten Lesung beraten werden.
Stellungnahme von Ministerpräsident Torsten Albig
Wie Ministerpräsident Torsten Albig sagte, will die Landesregierung zügig und rechtlich einwandfrei dem Glücksspieländerungsstaatsvertrag beitreten. „Wir beginnen, das Minenfeld in der deutschen Glücksspielgesetzgebung zu räumen, das unsere Vorgänger den Schleswig-Holsteinern hinterlassen hat. Die dafür notwendige Zeit werden wir uns nehmen. Am Ende aber wird es in Schleswig-Holstein gemeinsam mit den anderen 15 Bundesländern ein gemeinsames Glücksspielrecht geben“, so Albig.
Quelle Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein