Neue Ausschreibung: Förderung energieautarker Systeme

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat am 15. Dezember 2011 Richtlinien zur Förderung von Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet "Energieautarke Mobilität - Zuverlässige energieautarke Systeme für den mobilen Menschen" veröffentlicht. Projektskizzen können bis zum 31. März 2012 eingereicht werden. Energie- und Klimaschutz sind von größter Bedeutung, da die vorhandenen Ressourcen begrenzt sind. Demgegenüber existiert ein anhaltender Trend zu mehr Mobilität in Verbindung mit einer erweiterten Funktionalität elektronischer Geräte. Daraus ergibt sich der Bedarf an innovativen technischen Lösungen, die einen nachhaltig effizienten Umgang mit Energie, Klima und Ressourcen ermöglichen. Zuwendungszweck: mobile energieautarke Systeme Energieautarke Systeme, die elektrische Energie aus dem Umfeld gewinnen und für den eigenen Betrieb nutzen oder die gewonnene Energie anderen Geräten oder Komponenten zur Verfügung stellen, haben das Potenzial, den bisherigen Widerspruch von mehr Mobilität und Funktionalität bei gleichzeitiger Ressourcen- und Energieeinsparung aufzuheben. Mit der Forderung nach mehr Mobilität und Funktionalität ist ein Zusammenrücken von Mensch und Technik verbunden. Deshalb besteht neben dem technischen Forschungs- und Entwicklungsbedarf auch die Notwendigkeit der permanenten Auseinandersetzung mit der Rolle, die der Mensch in einer zunehmenden Interaktion mit der Technik einnehmen wird bzw. soll. Die Förderung zielt auf die Meisterung von Herausforderungen im Bereich der "Mensch-Technik-Interaktion", die vom Bedarf des Menschen nach Mobilität, Gesundheit, Sicherheit und Ressourcenschutz geprägt sind. Im Speziellen sollen anwendungsorientierte Projekte gefördert werden, die durch innovative und neuartige Lösungen zur Ressourcen- und Energieeinsparung beitragen und dem anhaltenden Trend zu mehr Mobilität und mehr Funktionalität gerecht werden. Gegenstand der Förderung: Verbundprojekte Ziel ist es, durch die von der Industrie koordinierten Verbundprojekte Lösungen im Bereich der Mensch-Technik-Interaktion zu erarbeiten, die den Menschen als Nutzer und Nutznießer der Innovationen in den Mittelpunkt stellen. Die vollständige Wertschöpfungskette bis hin zum Anwender muss in jedem Fall abgedeckt sein. Ziel ist eine schnelle Umsetzung in marktfähige Produkte nach Projektabschluss. Ferner werden Verbundprojekte vorrangig berücksichtigt, deren Lösungen zu verwertbaren Produkten der beteiligten kleinen und mittelständischen Unternehmen führen. Die eingesetzten Lösungen müssen deutlich über den aktuellen Stand der Technik hinausgehen. Arbeiten zur Normung und Standardisierung sind ausdrücklich erwünscht und förderfähig. Zuwendungsempfänger Antragsberechtigt im Rahmen von Verbundprojekten sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, Fachhochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden. Weitere Zuwendungsvoraussetzungen An einem Verbund müssen grundsätzlich Anwender bzw. Dienstleister, Systemhersteller und Anbieter beteiligt sein; in der Regel wird die Mitarbeit von mindestens zwei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erwartet. Verbünde mit signifikanter Mitwirkung kleiner und mittelständischer Unternehmen werden bevorzugt behandelt. Als Koordinator ist in jedem Fall ein Unternehmen (Systemanbieter) zu benennen. In begrenztem Umfang sind auch rein wissenschaftliche Projekte zugelassen. Höhe der Zuwendung Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die individuell bis zu 100 % gefördert werden können. Darüber hinaus erhalten Hochschulen gegebenenfalls einen weiteren Bonus. Verfahren Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Stufe sind zunächst beim Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH bis spätestens zum 31.03.2012 Projektskizzen möglichst in elektronischer Form in deutscher Sprache vorzulegen. Die Projektskizze ist durch den Verbundkoordinator einzureichen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Projektskizzen dürfen einen Umfang von 20 DIN-A4-Seiten inklusive Anlagen nicht überschreiten (mindestens 10 Pkt. Schriftgröße, Zeilenabstand 1,5). Sie müssen ein fachlich beurteilbares Grobkonzept und eine grobe Finanzplanung beinhalten. Bei positiver Bewertung werden die Interessenten in einer zweiten Verfahrensstufe aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung vom BMBF entschieden wird. Weitere Informationen http://www.bmbf.de/foerderungen/17587.php Quelle Bundesministerium für Bildung und Forschung

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