Neue Regelung der Künstlersozialabgabe ab 1. Juli 2007

Kaum eine Gebühr in Deutschland hat so viele Grauzonen und wirft so viele Fragen auf, wie die Künstlersozialabgabe. Entgegen vieler Meinungen muss sie nämlich nicht nur von "klassischen Kunstverwertern" wie Galerien oder Verlagen gezahlt werden. Vielmehr sind alle Unternehmen, auch aus kunst- oder medienfernen Branchen, abgabepflichtig, sobald sie Leistungen selbstständiger Künstler oder Publizisten nutzen. Egal ob die grafische Gestaltung von Broschüren und Visitenkarten oder das Verfassen von Geschäftsberichten und Pressemeldungen - für alle Beispiele wird die Künstlersozialabgabe fällig. Am 1. Juli 2007 soll das "Dritte Gesetz zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes und anderer Gesetze" in Kraft treten. Die Neufassung will alle abgabepflichtigen Unternehmen vollständig auflisten. Ab Juli werden die Rentenversicherungsträger die Überprüfung der fristgerechten und vollständigen Entrichtung der Künstlersozialabgabe übernehmen. Derzeit wird sie noch von der Künstlersozialkasse durchgeführt. Zukünftig wird bei Betriebsprüfung mit einer Prüfquote von fast 100% gerechnet. Um eine Übersicht zu geben, wer, wann, für was, die Künstlersozialabgabe zu leisten hat, veröffentlicht die Gesellschaft für Marketing und Service der Deutschen Arbeitgeber mbH (GDA) voraussichtlich Ende Juni 2007 einen ca. 100 Seiten starken "Leitfaden für die Praxis". Diese Broschüre richtet sich vor allem an Unternehmen, die nicht als "klassische Kunstverwerter" gelten, wie Eigenwerber und alle nach der Generalklausel abgabepflichtigen Firmen. Sie enthält u.a. Hinweise zu Voraussetzungen, Höhe, Berechnung, Verjährung und Nachforderung der Künstlersozialabgabe. Auch werden Angaben zum Einzugsverfahren durch die Künstlersozialkasse, zu den Aufzeichnungs- und Meldepflichten und zur Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung gegeben. Des Weiteren beinhaltet der "Praxisleitfaden" alle aktuellen, relevanten gesetzlichen Grundlagen des "Dritten Gesetzes zur Änderung des KSVG und anderer Gesetze". Der Praxisleitfaden kann bereits jetzt schon bei der GDA vorbestellt werden. Telefon: 030. 2033-1800 9,50 Euro (Einzelpreis) 9,00 Euro (ab 10 Exemplaren) 8,50 Euro (ab 25 Exemplaren)

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