Neues Telemediengesetz ab März 2007

Der Bundestag hat am 18. Januar 2007 das neue Telemediengesetz verabschiedet, das am 1. März 2007 in Kraft trat. Für E-Mail-Werbung gelten damit neue Pflichten bei der Gestaltung von Kopf- und Betreffzeilen. Gemäß der neuen Regelung darf in der Kopf- und Betreffzeile einer werblichen E-Mail weder der Absender noch der kommerzielle Charakter der Nachricht verschleiert oder verheimlicht werden. Für den Empfänger muss schon anhand der Gestaltung der Kopf- und Betreffzeile erkennbar sein, dass es sich um eine Werbebotschaft handelt. Bei Verstößen drohen nicht mehr nur Abmahnungen von Mitbewerbern oder klagebefugten Verbänden, sondern auch Ordnungswidrigkeitenverfahren und Bußgelder bis zu 50.000 Euro.

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