Reformvorhaben erzeugt digitale Kollateralschäden
Auch die geplante Neuregelung bei Werkverträgen würde IT-Spezialisten sowie ihre Kunden in allen Branchen stark einschränken. Das Arbeitsministerium stellt in dem Gesetzentwurf Kriterien auf, nach denen ein selbständiger IT-Spezialist, der auf Basis eines Werkvertrags arbeitet, regelmäßig in einem regulären Arbeitsverhältnis mit seinem Auftraggeber stünde. Unter anderem werden die Anwesenheit in den Räumen des Auftraggebers, die Nutzung fremder Betriebsmittel sowie eine eingeschränkte Freiheit bei der Arbeitszeitgestaltung genannt. „Selbstständige IT-Experten müssen für IT-Projekte aber in aller Regel vor Ort sein, die Infrastruktur des Auftraggebers nutzen sowie in ein bestehendes Team eingebunden werden“, so Rohleder. „Der vorliegende Kriterienkatalog geht völlig an der Realität der IT-Unternehmen vorbei und stammt aus einer analogen Welt.“
Bitkom fordert daher, die Digitalbranche vollständig von den Neuregelungen auszunehmen und die Gesetzesreform auf jene Branchen zu konzentrieren, in denen prekäre Arbeitsverhältnisse vorkommen. Der vorliegende Entwurf lasse völlig außer Acht, dass die Mehrheit der selbstständigen IT-Spezialisten freiwillig auf eigene Rechnung arbeitet und gar keine Festanstellung anstrebe. Rohleder: „Der vorliegende Gesetzentwurf widerspricht allen Ankündigungen der Bundesregierung, die Digitalisierung in Deutschland voranzutreiben. Er führt zu Rechtsunsicherheit und damit mehr Bürokratie und höheren Kosten.“
Quelle: Bitkom
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