Selbstverpflichtung zum Datenschutz bei RFID

EU-Kommissarin Neelie Kroes hat heute in Brüssel mit Industrievertretern aus Europa und den USA den Rahmen zur so genannten Datenschutz-Folgenabschätzung (Privacy Impact Assessment, PIA) unterzeichnet. Er war von europäischen RFID-Anbietern und -Anwendern sowie Forschern und Datenschützern erarbeitet worden. Auf Basis des Rahmenwerks verpflichten sich die Unternehmen, beim Einsatz von RFID-Anwendungen künftig ein so genanntes PIA zu erstellen. Es wird den Datenschutzbehörden mindestens sechs Wochen vor der Markteinführung einer neuen Anwendung übermittelt. „Künftig werden Unternehmen früh für besondere Transparenz gegenüber den Datenschutzbehörden und für besonderen Schutz gegenüber Privatverbrauchern sorgen, wenn RFID-Technologien eingeführt werden“, sagte BITKOM-Vizepräsident Heinz Paul Bonn heute bei der feierlichen Unterzeichnung des Rahmenwerks. Unterschiedliche Einsatzmöglichkeiten RFID (Radio Frequency Identification) ist eine häufig eingesetzte Technik, die berührungslos Daten überträgt. Integriert in flache Mikrochips, die beispielsweise auf Waren oder Verpackungen angebracht werden, kommt sie insbesondere bei der Erkennung von Produkten zum Einsatz sowie bei elektronischen Bezahlverfahren, in Pässen und im öffentlichen Nahverkehr. Akzeptanz bei EU-Kommission und Datenschützern Datenschutzrechtliche Bedenken seien eines der Hemmnisse auf dem Weg zum breiten Markterfolg RFID-gestützter Anwendungen gewesen, so Bonn. Der BITKOM hat maßgeblich daran mitgewirkt, die EU-Empfehlung umzusetzen und begrüßt den Konsens, der zwischen den Unternehmen erzielt werden konnte. „Der Schutz der Privatsphäre liegt im Eigeninteresse der Wirtschaft: Nur wenn Datenschutz-Bedenken ausgeräumt sind, wird diese Technologie auch flächendeckend akzeptiert. Dies ist bereits die zweite Selbstverpflichtung, die die Branche nach dem Kodex zu Geodatendiensten vorlegt“, sagte Bonn. Rahmenwerk schafft Rechtssicherheit und vermeidet Bürokratie Anhand eines Entscheidungsbaums in dem Rahmenwerk können Unternehmen schnell überblicken, wie detailliert ein PIA für eine neue Anwendung ausfallen muss. Zudem beschreibt das Dokument die Ziele eines PIA, die zu berücksichtigenden Teile einer RFID-Anwendung sowie die Struktur und den Inhalt von PIA-Berichten. „Mit dem Rahmenwerk schafft die Industrie Rechtssicherheit für Investitionen und vermeidet bürokratische Marktschranken“, so Bonn. Rahmenwerk als Ergebnis der EU-Empfehlung Die Industrie setzt mit der Selbstverpflichtung die RFID-Datenschutzempfehlung der EU-Kommission vom Mai 2009 um: Laut EU müssen RFID-Anwender prüfen, ob und inwieweit personenbezogene Daten gespeichert und verarbeitet werden. Gemäß dieser Empfehlung hatte die Industrie das vorliegende Rahmenwerk als Richtlinie für eine Datenschutz-Folgenabschätzung erstellt. Quelle BITKOM

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