TKG-Novelle tritt morgen in Kraft
Die Anfang des Jahres vom Bundestag und Bundesrat beschlossene umfassende Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) ist am 09.05.2012 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und tritt damit 10.05.2012 in Kraft.
Die TKG-Novelle - ein wichtiges Element der Breitbandstrategie der Bundesregierung - schafft zusätzliche Anreize für Investitionen in neue Hochgeschwindigkeitsnetze und erleichtert den Netzausbau.
Zukünftige Vorteile für die Verbraucher
Das Gesetz modernisiert und verbessert gleichzeitig auch die Bestimmungen zum Daten- und Verbraucherschutz. Zu den zahlreichen Verbesserungen für Verbraucher zählen u.a. ein reibungsloser Anbieterwechsel, eine bessere Kostenkontrolle, eine vertragsunabhängige Mitnahme von Mobilfunkrufnummern sowie die Möglichkeit, die Bezahlfunktion beim Handy zu sperren.
Kostenfreie Warteschleifen
Telefonische Warteschleifen werden künftig bei Sonderrufnummern kostenlos sein. Diese Neuregelung wird mit einer Übergangsgfrist von drei Monaten bzw. einem Jahr in Kraft treten.
Call by Call-Regelung tritt mit leichten Verzögerungen in Kraft
Die mit dem Gesetz eingeführte Verpflichtung von alternativen Netzbetreibern (Call by Call), den Preis vor Gesprächsbeginn anzusagen, wird - aufgrund der erforderlichen technischen Umstellungsmaßnahmen - nach dem aktuellen Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes erst am 1. August 2012 in Kraft treten.
Weitere Informationen
Informationen zum Telekommunikationsgesetz
Quelle Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie