Förderungsprogramme der WTSH GmbH:

Die WTSH ist der zentrale Dienstleister des Landes, wenn es um die Förderung von Innovationsprojekten geht. Zu unseren zentralen Aufgaben gehört es, die regionalen Wirtschaftspotenziale zu stärken und die erneuerbaren Energien zu fördern, um CO2-Emissionen nachhaltig zu verringern und die Energiewende im echten Norden voranzutreiben. Folgende Förderungsangebote werden aktuell durch die WTSH GmbH angeboten:
Prozess- und Organisationsinnovationen (Modul 1)
Gefördert werden Prozess- und Organisationsinnovationen. Diese beinhalten Vorhaben, die durch tiefgreifende Veränderungen in den Prozess- oder Organisationsstrukturen gekennzeichnet sind, und welche
- die Anwendung einer neuen oder wesentlich verbesserten Methode für die Produktion oder die Erbringung von Dienstleistungen einschließlich wesentlicher Änderungen in den Techniken, Ausrüstungen oder der Software beinhalten, oder
- die Anwendung neuer Organisationsmethoden in den Geschäftspraktiken, Arbeitsabläufen oder den Kunden- bzw. Lieferantenbeziehungen bewirken.
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Entwicklungsvorhaben (BIF-Richtlinie)
Gefördert werden Vorhaben der experimentellen Entwicklung. Hierzu zählen Entwicklungstätigkeiten
- mit dem Ziel, neue oder verbesserte vermarktbare Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln oder weiterzuentwickeln, die jeweils den unternehmensbezogenen Stand der Technik übersteigen (inklusive Konzeption, Planung und Dokumentation etc. neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen), oder
- für die Übernahme von Techniken in einen anderen Produktionsmaßstab, zur Anpassung bestehender Erzeugnisse, Fertigungsverfahren oder eines Produkt- und Dienstleistungsdesigns auf einen anderen Anwendungsbereich, oder
- für kommerziell nutzbare Prototypen und Pilotprojekte, wenn es sich dabei zwangsläufig um das kommerzielle Endprodukt handelt und dessen Herstellung allein für Demonstrations- und Validierungszwecke zu teuer wäre.
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Komplexe Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (BIF-Richtlinie)
Gefördert werden komplexe Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Hierzu zählen Vorhaben der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung. Diese beinhalten Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, die
- technisch-wissenschaftliche Voraussetzungen für die Entwicklung neuer zukunftsorientierter Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren schaffen,
- neue marktfähige Produkte und Dienstleistungen oder
- neue zukunftsorientierte Verfahren oder Prozesse schaffen.
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Transfer- und HighTech-Bonus (EIK-Richtlinie)
Es werden Vorhaben mit innovationsunterstützenden Dienstleistungen und Innovationsberatungsdiensten gefördert, die zum Zwecke der Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer oder der Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen für das antragstellende KMU von Dritten über einen Auftrag erbracht werden.
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Seed-Bonus und SeedInvest-Bonus (EIK-Richtlinie)
Mit dem SeedBonus und dem SeedInvest-Bonus werden schleswig-holsteinische Unternehmen nicht älter als fünf Jahre beim Aufbau und der Skalierung innovativer und wachstumsorientierter Geschäftsmodelle unterstützt. Es handelt sich hierbei um die Förderung von eigenständigen und zuvor formulierten Projekten.
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FIT Verbundvorhaben
Gefördert werden Verbundvorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung mit dem Ziel, neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln oder wesentliche Verbesserungen bei bestehenden Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen herbeizuführen.
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FIT anwendungsnahe Forschungsinfrastrukturen
Fördergegenstand sind neue anwendungsnahe Forschungsinfrastrukturen oder Erweiterungen bereits bestehender Forschungsinfrastrukturen an Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, welche Forschung auf hohem wissenschaftlichen und technischen Niveau und einen Technologie- sowie Wissenstransfer aus der Wissenschaft in die Wirtschaft ermöglichen. Sie sollen dadurch eine infrastrukturelle Voraussetzung für Innovationen darstellen. Die Forschungsbereiche sollen so gestärkt werden, dass die Ausstattung internationalen Ansprüchen genügt.
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Übergang zu einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft
Ziel dieser Richtlinie ist die Förderung des Übergangs zu einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft, um damit die Rohstoffproduktivität weiter zu erhöhen und einen Beitrag im Hinblick auf das Ziel der Treibhausgasneutralität zu leisten. Mit diesem Förderprogramm sollen vorrangig kleine und mittlere Unternehmen bei der Einführung der Kreislaufwirtschaft und beim Transfer innovativer, ressourceneffizienter und klimaschonender Technologien in die unternehmerische Praxis unterstützt werden.
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Förderung von Energieeinspar- und Energieeffizienztechnologien und Energieinnovationen – E3
Diese Richtlinie wird dazu beigetragen, dass Energieeffizienztechnologien und Energieinnovationen den Prozess zu einer treibhausgasneutralen Wirtschaft beschleunigen können, um so das Ziel der Energiewende und eines treibhausgasneutralen Schleswig-Holsteins bis 2045 zu erreichen. Zudem gilt es, die Innovationskraft der Unternehmen in Verbindung mit Energieeffizienz- und Demonstrationsvorhaben zu stärken und auszubauen. Der Technologietransfer in Form einer Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen ist ebenfalls ein wichtiger Bestandteil auf dem Pfad der Dekarbonisierung der Wirtschaft.
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Digitalisierungsmaßnahmen kleiner Unternehmen
Mit diesem Förderprogramm sollen Digitalisierungsaktivitäten angeregt werden und somit die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden.
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Digitale Spiele
Ziel dieser Förderung ist es, in Schleswig-Holstein bessere Rahmenbedingungen für die Entwicklung von digitalen Spielen zu schaffen und damit zur Leistungsfähigkeit der Entwicklungs- und Produktionswirtschaft beizutragen, eine vielfältige Kulturlandschaft zu gewährleisten und Innovationen zu unterstützen, die Wettbewerbsfähigkeit der schleswig-holsteinischen Kultur- und Kreativwirtschaft zu stärken und damit die Anzahl der Beschäftigten und Unternehmen innerhalb der Kultur- und Kreativwirtschaft im Land zu erhalten und langfristig zu erhöhen.
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Förderung von Stromspeichern
Ziel dieser Förderung ist eine stärkere Integration von Erneuerbaren Energien durch die Errichtung von Stromspeichern in Schleswig-Holstein. Stromspeicher ermöglichen eine zeitliche Verschiebung der Stromnutzung. Mit ihnen kann elektrische Energie in eine speicherbare Energieform umgewandelt werden. Später erfolgt dann die Rückumwandlung in elektrische Energie. So kann der Zeitpunkt der Stromnutzung bedarfsgerecht verschoben werden.
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Förderprogramme weiterer Anbieter
Zusätzlich können Förderprogramme anderer Anbieter in Anspruch genommen werden. Eine Auswahl an passenden Programmen sind in dieser Übersicht gelistet.
Weitere Programme sind in der Förderdatenbank des Bundes zu finden. Hier erhalten Sie einen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union.
DiWiSH als Förderpartner
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