Schrems II – Fluch oder doch Segen? - Microsoft 365 & Co.: Lösungen für die Praxis
Wer ist eigentlich dieser Schrems II und wieso hat er Auswirkung auf Datentransfers in Drittländer?
Seit dem Wegfall des „EU-US Privacy Shield“-Abkommens im Juli 2020 kursiert das „Schreckgespenst“ durch Medien und sorgt für Unsicherheit in deutschen Unternehmen: Schrems II.
Gemeint ist hierbei das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der darüber entschieden hat, wie personenbezogene Daten aus der EU heraus transferiert werden sollen. Der Spitzname für diese Rechtssache beruht auf dem Nachnamen des beteiligten Maximilian „Max“ Schrems.
Für deutsche oder europäische Unternehmen hat das Schrems II-Urteil weitreichende Folgen, denn: Auch ohne die konkrete Absicht, personenbezogene Daten in die USA und andere Länder außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums zu übermitteln, kann dies bereits durch die Nutzung bestimmter E-Mail-Dienste, Programme wie Microsoft 365 oder Cloud-Server gegeben sein. Damit ist nahezu jedes Unternehmen von Schrems II betroffen – ob gewollt oder ungewollt.
Welche Konsequenzen – schlimmstenfalls Sanktionen – sich daraus ergeben, aber auch welche konkreten Maßnahmen Ihr Unternehmen absichern und ggf. sogar einen Wettbewerbsvorteil verschaffen, ist Teil unseres Webcasts „Schrems II – Fluch oder doch Segen?“
Für die fachliche Expertise und das rechtliche Know-how konnten wir Rechtsanwältin Katharina Raabe-Stuppnig gewinnen. Die Wienerin vertrat seinerzeit Max Schrems in dieser Rechtssache. Neben allgemeinen Informationen zu Schrems II wird Frau Raabe-Stuppnig auch gezielt auf technische Anforderungen sowie Empfehlungen zur IT-Sicherheit eingehen. Ergänzend tritt ihr unser Kollege und Teamleiter IT-Infrastruktur, Tobias Pustal, zur Seite. Als Microsoft 365-Spezialist wird er praxisnah sichere Nutzungsmöglichkeiten aufzeigen.