Förderaufruf im Rahmen des Verbundprojekts „UAM-InnoRegion-SH“
Liebe Bündnismitglieder der UAM-InnoRegion-SH,
insgesamt 19 Projekte zur Erforschung und Entwicklung unbemannter Flugsysteme wurden im bisherigen Förderzeitraum mit einer Gesamtsumme von 13,85 Millionen Euro unterstützt.
Wir bedanken uns für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und blicken gespannt auf die praktische Umsetzung.
Im Rahmen eines letzten Förderaufrufs besteht erneut die Möglichkeit, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben umzusetzen und so einen Beitrag zum Strukturwandel in der Region zu leisten.
Alle Bündnispartner haben jetzt ein letztes Mal die Möglichkeit, Projektskizzen einzureichen.
Vorgaben und thematische Ausrichtung
Bereits in der Konzeptphase wurden folgende Anwendungsbereiche für Drohnen identifiziert:
- Seenotrettung / Offshore
- Land- und Forstwirtschaft
- Medizinische Versorgung
- Küsten- und Naturschutz
- Tourismus, Event- und Veranstaltungsdienstleistungen
- Logistik und weitere Dienstleistungen
- Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
- Luftraumintegration
Der Förderaufruf ist grundsätzlich themenoffen, jedoch sollten Projekte sich an folgenden Leitlinien orientieren:
Projektvorhaben sollten:
- aus den genannten Anwendungsbereichen stammen oder übertragbar sein
- zur Schaffung qualifizierter Arbeitsplätze im nördlichen Schleswig-Holstein beitragen
- eine langfristige Ansiedlung (z. B. am Flugplatz Leck) ermöglichen
- die Akzeptanz von Drohnentechnologie stärken
- den Zielen der BMFTR-Förderrichtlinie entsprechen
- einen positiven Beitrag zum Strukturwandel der Region leisten
Einreichung
Projektskizzen müssen bis zum 23. April 2026, 23:59 Uhr
nach Vorgaben des Dokuments „Template Vorhabenskizze“ per E-Mail eingereicht werden.
Rahmenbedingungen der Förderung
Fördersumme:
- Gesamtbudget: ca. 750.000 €
- Förderung von voraussichtlich 1–3 Projekten
Mindestvolumen:
- Einzelantrag: ≥ 200.000 €
- Verbundprojekt: ≥ 350.000 €
Unteraufträge an externe Partner sind möglich.
Förderquote
- Unternehmen: ca. 40 %
- KMU: ca. 50 %
- Start-ups: ca. 70 %
- Hochschulen/Forschung: bis zu 100 %
- 20 % Projektpauschale bei F&E-Projekten
Die genaue Förderquote wird im Vollantrag festgelegt.
Regionale Anforderungen
- Mindestens 50 % der Fördersumme müssen in der Region
(nördliches Schleswig-Holstein) eingesetzt werden - Externe Partner sind möglich, falls Kompetenzen fehlen
Arbeitsplatzeffekt
Ein zentrales Bewertungskriterium ist die nachhaltige Schaffung qualifizierter Arbeitsplätze über die Projektlaufzeit hinaus.
Projektzeitraum
- Frühester realistischer Start: Sommer 2027
- Spätestes Projektende: 31.12.2028
- Maximale Laufzeit: ca. 18 Monate
Ablauf des Bewerbungsverfahrens
1. Vor der Einreichung
- Kontaktaufnahme mit der Wirtschaftsförderung Nordfriesland
- Empfehlung: Beratungsgespräch führen
2. Einreichung
- Fristgerechte Abgabe der vollständigen Projektskizze
3. Auswahlverfahren (zweistufig)
Schritt 1:
Bewertung durch den Beirat (voraussichtlich Ende Mai 2026)
Schritt 2:
Bei positivem Votum:
Einreichung eines Vollantrags beim Projektträger Jülich
Kontakt
Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordfriesland mbH
Schloßstraße 7
25813 Husum
Ansprechpartner:
- Jan-Christian Mahrt
- Jens Heitmann