Internet-GEZ seit dem 1.1.07 Realität – Was bedeutet das?

Lange wurde diskutiert, protestiert und geklagt. Nichts half! Seit dem 1. Januar 2007 ist es soweit: die GEZ-Abgabe für so genannte "neuartige Rundfunkgeräte", wie PCs und UMTS-Handys, ist fällig. Doch was heißt das im Einzelnen? Grundsätzlich muss für jedes zum Empfang von Hörfunk oder Fernsehen geeignete Gerät gezahlt werden. Egal ob es genutzt wird oder nicht. Auch dann, wenn gar keine entsprechende Software zur Wiedergabe von Audio- und Viedeostreams geladen ist. Im privaten Rahmen bedeutet das für die Meisten keine große Änderung. Denn wenn bereits ein Fernseher angemeldet ist, dann greift die Zweitgerätbefreiung. Nur wenn bislang nicht für ein Radio oder einen Fernseher gezahlt wird, wird eine GEZ-Gebühr für internetfähige PCs erhoben. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Die Zweitgerätbefreiung gilt nur für den Rundfunkteilnehmer, seinen Lebenspartner und für im Haushalt lebende Personen mit einem Einkommen unter dem Sozialhilferegelsatz (276 Euro bzw. 265 Euro in den neuen Bundesländern und Ost-Berlin). Das heißt Auszubildende, Studenten oder Rentner, sofern sie in der gleichen Wohnung leben, müssen ihre Empfangsgeräte separat anmelden. Für Untermieter gilt das sowieso. Auch bei Zweitwohnsitzen wird es komplizierter. Nur Empfangsgeräte, die sich "vorübergehend" außerhalb der ersten Wohnung befinden, sind befreit. Nicht abgedeckt ist die Gebühr für dauerhaft in der Zweitwohnung stehende Geräte. Diese werden extra berechnet. Besonders stark war der Widerstand gegen die neue GEZ-Abgabe von Unternehmern und Gewerbetreibenden. Denn vor allem sie werden zur Kasse gebeten. Doch anders als ursprünglich befürchtet, muss nicht für jeden einzelnen PC gezahlt werden. Auch für Unternehmen gibt es eine Zweitgerätbefreiung, wenn die Geräte demselben Grundstück zugeordnet werden können. Wer also als Firma bereits einen Fernseher angemeldet hat, für den entstehen keine weiteren Kosten. Ansonsten werden 17,03 Euro für nur einen PC berechnet, egal ob 2 oder 200 Stück am Arbeitsplatz stehen. Das gilt allerdings nicht für Filialen, Zweigstellen oder von Werkstätten getrennt liegende Büros. Entscheidend ist das Grundstück. Besonders tief in die Tasche greifen müssen vor allem Freiberufler mit einem Arbeitsplatz zu Hause. Denn die neue Verordnung sieht keinen Gebührenerlass übergreifend für beruflich und privat genutzte Geräte vor. Wer also privat einen Fernseher angemeldet hat und seinen PC beruflich nutzt, der muss zweimal zahlen. DiWiSH hat in den vergangenen Monaten mehrfach von Landes- und Bundespolitikern die Einsetzung eines Moratoriums gefordert. Ein zeitlicher Aufschub hätte genügend Raum für eine Diskussion über eine wirtschaftlich sinnvolle Gebührenabgabe geboten. Schleswig-Holstein stimmte als einziges Bundesland auf der Ministerpräsidentenkonferenz im Oktober 2006 gegen die Einführung und für ein Aussetzen der Internet-GEZ. Weitere Informationen unter http://www.gez.de/

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