Smarte Datenwirtschaft - Technologiewettbewerb mit den Schwerpunkten Künstliche Intelligenz, Semantik, Souveränität

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit Leuchtturmcharakter, die die Bildung von intelligenten Datenprodukten forcieren und in denen Systeme für die Wirtschaft entwickelt werden, die mit Methoden des maschinellen Lernens und derKünstlichen Intelligenz (KI) effizienter werden oder sogar die Erschließung gänzlich neuer Geschäftsfelder ermöglichen. Gefördert werden Verbundvorhaben im vorwettbewerblichen Bereich mit den Schwerpunkten Digitale Datenwirtschaft und KI-basierte Systeme.

Die Programmschwerpunkte sollen in den geförderten Projekten integriert betrachtet werden, können aber spezifische Schwerpunktsetzungen in einem der beiden Bereiche aufweisen. Ziel ist es, Pilotanwendungen prototypisch zu entwickeln und zu erproben.


Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Unternehmen und Forschungseinrichtungen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland.


Voraussetzungen

Das Vorhaben muss vor allem die wirtschaftliche Leistungskraft des Mittelstands und die Standort-Attraktivität Deutschlands stärken.

An dem Verbundprojekt müssen Partner mitarbeiten, welche Methoden und Verfahren in Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) entwickeln und ohne weitere Förderung rasch zu einer breiten Anwendung bringen.

Das Vorhaben ist in der Bundesrepublik Deutschland durchzuführen, die Ergebnisse des geförderten Vorhabens müssen vorrangig in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR genutzt werden.

Mit den Arbeiten am Projekt darf noch nicht begonnen worden sein.

Die Gesamtfinanzierung des Projekts muss gesichert sein.

Der Verbund ist entsprechend der interdisziplinäre Zusammenarbeit zu formieren, ein Konsortialführer ist zu benennen und mittelständische Unternehmen sind maßgeblich zu beteiligen.

Die Organisation eines Verbunds soll sich in der Regel auf maximal fünf Antragsteller beschränken.

Antragsteller sollten prüfen, ob eine ausschließliche oder ergänzende Förderung aus dem EU-Forschungsrahmenprogramm möglich ist.


Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren.

Die Höhe der Förderung bemisst sich nach den Förderhöchstquoten der AGVO und beträgt:

- für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft je nach Marktnähe der zu entwickelnden Lösungen 25% bis 50% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten,
- für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten.


Antragsverfahren

Das Förderverfahren ist mehrstufig. In dem vorgeschalteten Ideenwettbewerb können Projektskizzen bis zum 27. September 2018, 12:00 Uhr bei dem vom BMWi beauftragten Projektträger

DLR Projektträger
Technische Innovationen in der Wirtschaft
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Linder Höhe
51147 Köln
Tel. (0 22 03) 6 01-33 41
Fax (0 22 03) 6 01-30 17
E-Mail: smarte-datenwirtschaft@dlr.de
Internet: http://www.pt-dlr.de

eingereicht werden. Für das Einreichen der Projektskizze steht ein Online-Werkzeug zur Verfügung.

Die Einreichungsfrist gilt als Ausschlussfrist.

Zur Erstellung förmlicher Förderanträge ist das elektronische Antragssystem easy-Online zu nutzen.


Kontakt

Dr. Dirk Hermsmeyer
Industrie- und Handelskammer zu Lübeck
Fackenburger Allee 2
23554 Lübeck
Tel.: 0451.6006-191
Fax: 0451.6006-4191
E-Mail: hermsmeyer@ihk-luebeck.de
Web: www.ihk-schleswig-holstein.de

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