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Uni Kiel erhält europäisches Siegel für gute Arbeitsbedingungen für Forschende

Im November 2016 legte die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) ihre eigene „Human Resources Strategy for Researchers“ (HRS4R) bei der Europäischen Kommission zur Begutachtung vor. Jetzt kam der positive Bescheid: Die Kieler Universität trägt ab sofort das europäische Qualitätssiegel „HR Excellence in Research“. Es bestätigt, dass die in der Europäischen Charta für Forschende niedergelegten Qualitätsstandards an der CAU erfüllt werden. Dazu zählen sehr gute Arbeitsbedingungen und ein stimulierendes Arbeitsumfeld für Forschende sowie die Verpflichtung, Personalpolitik, Personalmanagement und Personalentwicklung in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Europäischen Charta für Forschende stetig weiterzuentwickeln und zu verbessern.

Professorin Karin Schwarz, Vizepräsidentin für Forschung, Technologietransfer und wissenschaftlichen Nachwuchs an der CAU betont: „Wir haben den Erwerb des EU-Siegels ganz bewusst angestrebt, um die CAU für internationale Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler noch attraktiver zu machen und die Arbeitsbedingungen für Forschende und Lehrende weiter zu verbessern. Der Prozess, auch über Fächergrenzen hinaus herauszufinden, wie wir hier noch besser werden können, kostet Zeit. Er lohnt sich aber! Insbesondere mit Blick auf die Situation unseres wissenschaftlichen Nachwuchses, dessen Möglichkeiten und Chancen uns an der CAU ein besonderes Anliegen sind. Gerade für promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler werden wir in nächster Zeit an der CAU einiges anschieben.“  Die CAU ist neben zwei außeruniversitären Forschungseinrichtungen und drei Fachhochschulen die vierte deutsche Universität, der das Siegel bislang verliehen wurde.

Um das Siegel zu erhalten, hat sich die Kieler Universität einer intensiven Lückenanalyse unterzogen und darauf aufbauend einen Aktionsplan entwickelt. Forschende aller Erfahrungsstufen, von Promovierenden bis zu erfahrenen Professorinnen und Professoren, setzten sich gemeinsam mit den Geschäftsführungen der zentralen Verwaltung sowie Vertreterinnen und Vertretern zentraler Einrichtungen damit auseinander, wie die Inhalte der Europäischen Charta für Forschende an der CAU umgesetzt werden können. Die in diesem Grundsatzpapier adressierten Gebiete reichen von den Rechten und Pflichten von Forschenden, über Aspekte guter wissenschaftlicher Praxis und ihrer Verankerung in den Prozessen der Universität bis hin zur Auswahl, Einstellung und Ausbildung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern.

Der vom Senat der CAU am 12. Oktober 2016 verabschiedete Aktionsplan und der Text der Europäischen Charta für Forschende sind abrufbar unter: www.uni-kiel.de/forschung/de/forschungsfoerderung/hrs4r

Foto/Copyright: Jürgen Haacks, CAU


Kontakt

Dr. Boris Pawlowski
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
D-24098 Kiel
Tel.: 0431.880-2104
Fax: 0431.880-1355
E-Mail: presse@uv.uni-kiel.de
Web: www.uni-kiel.de

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