Das BFSG kommt - was jetzt noch zu beachten ist

Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es verpflichtet zahlreiche Anbieter*innen digitaler Produkte und Dienstleistungen dazu, ihre Angebote barrierefrei zu gestalten. Wer davon betroffen ist, oder sich freiwillig für mehr digitale Teilhabe engagieren möchte, sollte jetzt prüfen, wie zugänglich die eigene Website ist.
Was regelt das BFSG?
Das BFSG setzt die EU-Richtlinie 2019/882, den European Accessibility Act, in deutsches Recht um. Erstmals werden damit auch private Unternehmen gesetzlich zur Barrierefreiheit verpflichtet. Darunter sind unter anderen Betreiber*innen von Websites mit Verkaufsfunktionen (E-Commerce, Terminbuchungen, Formulare). Die neuen Anforderungen gelten für Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28. Juni 2025 auf den Markt kommen.
Was bedeutet das für Websites?
Websites und digitale Anwendungen, die unter das BFSG fallen, müssen die Anforderungen der Norm EN 301 549 erfüllen. Diese orientiert sich an der Konformitätsstufe AA der internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1. Dazu gehören Anforderungen in den Bereichen Technik, Design und Inhalt.
Wer ist ausgenommen?
Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden und unter zwei Millionen Euro Jahresumsatz sind von der Verpflichtung ausgenommen. Auch für bestimmte Produkte und Dienstleistungen gibt es Übergangsregelungen und Ausnahmen, etwa bei unverhältnismäßigem Aufwand oder grundlegenden Produktveränderungen.
Konsequenzen bei Nichteinhaltung
Verstöße gegen das BFSG können ernste Folgen haben: Produkte dürfen ggf. nicht mehr angeboten oder müssen vom Markt genommen werden. Auch Bußgelder von bis zu 100.000 Euro sind möglich.
Recht und Ethik
Auch wenn keine rechtliche Notwendigkeit besteht, sprechen viele überzeugende Gründe dafür, digitale Angebote barrierearm zu entwickeln.
- Barrierefreiheit sichert die digitale Teilhabe aller Menschen.
- Barrierefreiheit erweitert Ihre Reichweite und Zielgruppe
- Barrierefreiheit sorgt für ein besseres Nutzendenerlebnis für alle.
Daher fordern wir alle Unternehmen dazu auf, sich aktiv mit dem Thema auseinanderzusetzen und für maximale Barrierearmut auf ihren Websites zu sorgen, selbst wenn sie gesetzlich nicht dazu verpflichtet sind.
Professionelle Beratung und Umsetzung von visuellverstehen
Sie möchten wissen, wie barrierearm Ihre Website wirklich ist und was noch vor Eintritt des BFSG zu tun ist? Die Digitalagentur visuellverstehen ist spezialisiert auf barrierefreies Webdesign und Apps. Sie unterstützt Unternehmen dabei, digitale Angebote für alle zugänglich zu gestalten – und zwar rechtssicher, nutzenorientiert und zukunftsfähig.
Mit dem kostenlosen Accessibility-Schnellcheck erhalten Sie eine erste fachkundige Einschätzung zum aktuellen Stand Ihrer Website. Auf Wunsch begleitet Sie das Team von visuellverstehen anschließend durch einen umfassenden Accessibility-Audit mit individueller Beratung und anschließender Lösung offener Herausforderungen.