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Auftragsdatenverarbeitung: Neue Pflichten für Auftraggeber und Auftragnehmer

Mit der letzten Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) hat der Gesetzgeber die Anforderungen an die Auftragsdatenverarbeitung erheblich verschärft. Sowohl Auftraggeber als auch -nehmer unterliegen konkreten Pflichten, bei deren Nichtbeachtung auch Bußgelder verhängt werden können. Ob Installation und Wartung von Netzwerken, Pflege von Soft- und Hardware oder Outsourcing eines Rechenzentrums, bei vielen IT-Dienstleistungen liegt eine Auftragsdatenverarbeitung vor. Fachgruppenleiter Prof. Dr. Ulrich Gabriel und Datenschutzrechtler Dr. Lars Heinemann informieren darüber, was Anbieter und Kunden unbedingt beachten sollten.

Programm
16.00 Uhr 
Begrüßung Nina Prigge, Projektleiterin Clustermanagement DiWiSH
Begrüßung Prof. Dr. Ulrich Gabriel, Fachgruppenleiter Recht & Management

16.15 Uhr
„Auftragsdatenverarbeitung: Neue Pflichten für Auftraggeber und Auftragnehmer“, Dr. Lars Heinemann und Prof. Dr. Ulrich Gabriel
- BDSG 2009: Anforderungen an die Auftragsdatenverarbeitung
- Vertragsgestaltung nach §11 BDSG
- Dokumentationspflichten
- Hinweise zur Vermeidung von Bußgeldern
- Lösungsbeispiele aus der Praxis

17.30 Uhr
Erfahrungsaustausch bei einem kleinen Imbiss

Referenten
Prof. Dr. Ulrich Gabriel, Gabriel Rechtsanwälte
Dr. Lars Heinemann, Gabriel Rechtsanwälte

Ort
Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein
Lorentzendamm 22
24103 Kiel

Anmeldung
Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, bitten wir Sie um Anmeldung bei Frau Kubovcsik:
kubovcsik@wtsh.de
Tel. 0431.666 66 859
Fax 0431.666 66 769

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