Digital-Tech-to-Product: Vom digitalen Prototyp zum marktfähigen Produkt
Du hast einen digitalen Prototypen oder Demonstrator und möchtest daraus ein marktfähiges Produkt entwickeln? Mit dem Förderprogramm „Digital-Tech-to-Product“ unterstützt das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) die Weiterentwicklung digitaler Technologien bis zur vorkommerziellen Marktreife.
Für ein Vorhaben sind bis zu 5 Millionen Euro Förderung bei einer Projektlaufzeit von maximal 24 Monaten möglich.
Welche Projekte passen?
Das Programm richtet sich an DiWiSH-Mitglieder, die bereits über einen Prototypen oder Demonstrator verfügen und ihre Produktentwicklung sowie Marktvalidierung voranbringen möchten.
Gefördert werden Vorhaben in vier Technologiefeldern:
- Künstliche Intelligenz
- Datenökosysteme
- Cybersicherheit und Kryptografie
- Cloud und Edge
Der Schwerpunkt liegt auf den Technologie-Reifegraden TRL 6 bis 8, also der Demonstration und Validierung bis hin zum ausgereiften System. TRL 4 und 5 sind in begründeten Fällen nachgeordnet möglich.
Wer kann teilnehmen?
Einzelvorhaben können von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) eingereicht werden. Besonders im Fokus stehen auch Start-ups, die jünger als zehn Jahre sind.
Bei Verbundvorhaben sind maximal drei geförderte Partner vorgesehen, darunter mindestens ein KMU. Weitere Unternehmen und Forschungspartner können beteiligt werden. Die KMU sollen dabei mindestens 20 Prozent der förderfähigen Kosten bzw. des Projektumfangs tragen.
Wie hoch ist die Förderung?
Für die experimentelle Entwicklung können kleine und Kleinstunternehmen eine Förderung von bis zu 60 Prozent und mittlere Unternehmen von bis zu 50 Prozent erhalten. Die Höchstsätze setzen entsprechende Boni voraus, darunter den Bonus für Zusammenarbeit.
Förderfähig sind unter anderem Personalkosten, Prototypen und MVPs, Tests sowie Maßnahmen zur Markt- und Nutzervalidierung.
Was macht einen überzeugenden Antrag aus?
Ein wesentlicher Schwerpunkt liegt auf Markt und Verwertung. Entscheidend sind unter anderem ein klares Kundenproblem, ein tragfähiges Geschäftsmodell und belegte Nachfrage – beispielsweise durch Pilotkund*innen oder Interessenbekundungen.
Auch die digitale Souveränität spielt eine wichtige Rolle. Dazu gehören beispielsweise offene Schnittstellen, austauschbare Komponenten oder eine souveräne Datenhaltung.
Darüber hinaus werden die technologische Innovation, das nachvollziehbare Entwicklungsrisiko und ein realistischer Arbeitsplan bewertet.
Was ist jetzt zu tun?
Prüfe zunächst, ob dein Vorhaben die Fördervoraussetzungen erfüllt. Dabei sollten insbesondere das Produktziel, der Reifegrad, mögliche Pilotkund*innen und die Partnerstruktur geklärt werden.
Anschließend kann die Projektskizze vorbereitet werden. Dafür gibt es eine verbindliche Vorlage mit maximal zwölf DIN-A4-Seiten ohne Anlagen. Auch KMU-Erklärung und Bonitätsunterlagen sollten berücksichtigt werden.
Die Frist für die Projektskizze ist der 11. Oktober 2026. Die Einreichung erfolgt über easy-Online, bei Verbundvorhaben durch den Koordinator.
Wichtig für deine Planung
Der Projektstart ist frühestens zum 1. Januar 2027 und erst nach Bewilligung möglich. Außerdem sollte der Eigenanteil frühzeitig gesichert und spätestens nach zwölf Monaten ein Abbruchmeilenstein vorgesehen werden.
Wichtig: Eine positive Bewertung der Projektskizze ist noch keine Förderzusage.
Projektidee im Fördercheck
Du möchtest wissen, ob dein Vorhaben grundsätzlich zum Förderprogramm passt? Die EurA AG, Mitglied im DiWiSH-Netzwerk, bietet einen ersten Fördercheck an.
Sende dafür eine kurze Projektbeschreibung an:
Boris Buckow, EurA AG
boris.buckow@eura-ag.com
+49 40 548 8704 34