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Websites durch technische Änderungen an die DSGVO anpassen

Inzwischen haben – hoffentlich – alle ihre Datenschutzerklärung aktualisiert. Aber welche technischen Änderungen müssen die Betreiber von Websites zur Einhaltung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) umsetzen? Carsten Stech, Geschäftsführer der Splendid Internet GmbH in Kiel, demonstriert anhand von Praxisbeispielen, welche Schritte vor dem Hintergrund der veränderten Rechtslage nötig beziehungsweise empfehlenswert sind. Denn mögliche Fallstricke finden sich überall: Wer ein Kontaktformular, Facebook, YouTube, Google Maps oder Webfonts eingebunden hat, ein Tool für Tracking oder den Newsletter-Versand einsetzt, sollte Änderungen am Code vornehmen – und nicht nur in der Datenschutzerklärung.

 

Veranstaltungsort

Splendid Internet GmbH
Schauenburger Str. 116
24118 Kiel

 

Kontakt

Splendid Internet GmbH
Frau Kristin Nissen
Telefon: +49 (0)431 3947 9900
kristin.nissen@splendid-internet.de

 

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