Kooperation zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein

Nachdem Wirtschaftsminister Jost de Jager im November letzten Jahres das Lorenz-vom-Stein-Institut für Verwaltungswissenschaften (LSI) beauftragt hatte, verbesserte Kooperationsmöglichkeiten zwischen dem Wirtschaftsministerium Schleswig-Holstein und der Hamburger Wirtschaftsbehörde auszuloten, hat das an der Kieler Christian Albrechts-Universität beheimatete LSI jetzt sein Gutachten vorgelegt. Wie de Jager am 1. Februar 2012 in Kiel sagte, schlagen die beiden Autoren Prof. Dr. Utz Schliesky und Dr. Sönke E. Schulz im Ergebnis eine umfangreichere Kooperation zwischen den Behörden und Parlamenten vor, als es das bis heute gültige Regierungsabkommen aus dem Jahr 1991 vorsieht. In einem Katalog von Eckpunkten für ein so genanntes Grundlagenabkommen mit Hamburg empfehlen die Wissenschaftler unter anderem eine noch enger abgestimmte Wirtschafts- und Technologieförderung sowie wechselseitige Informations- und Konsultationspflichten. Enger Schulterschluss Nach den Worten von de Jager stellt das knapp 150 Seiten starke Gutachten „ein solides Grundmuster für den dringend nötigen engeren Schulterschluss zwischen Hamburger Wirtschaftsbehörde und dem Wirtschaftsministerium dar“. Bereits bei der kommenden gemeinsamen Kabinettssitzung mit Hamburg am 28. Februar solle das Thema angesprochen werden. „Wenn der gegenseitige politische Wille vorhanden ist, dann werden wir mit einem entsprechenden Grundlagenabkommen endlich von den bisherigen Fall-zu-Fall-Entscheidungen wegkommen und weitaus mehr gemeinsame Ziele zum Wohle beider Länder verwirklichen können als bislang“, so der Minister. Eckpunkte des Grundlagenabkommens Angesichts der extrem unterschiedlichen rechtlichen Einbettung von Länderministerien und Senaten mit entsprechend unterschiedlichen Kompetenzen von Ministern und Senatoren ist der Korridor für Kooperationen laut Gutachten schmal. Dennoch kämen neben Informations- und Konsultationspflichten bei grenzüberschreitenden Auswirkungen wirtschaftspolitischer Entscheidungen oder einer gemeinsamen Wirtschafts- und Technologieförderung folgende Eckpunkte für ein Grundlagenabkommen in Betracht: Abgestimmte Interessenkommunikation Eine gemeinsame und abgestimmte Artikulation von Interessen gegenüber anderen Akteuren wie der EU, dem Bund oder anderen Ländern. Zusammenarbeit in Entscheidungsprozessen Eine enge Abstimmung bei planerischen Entscheidungen. Wettbewerbsverbot Ein Wettbewerbsverbot mit der Pflicht, Projekte mit nachteiligen Auswirkungen auf das andere Bundesland zu unterlassen. Gemeinsamer Strukturen Die Schaffung gemeinsamer Strukturen zum Management bestimmter Themenfelder wie der Wirtschaftsförderung oder den Kompetenz-Netzwerken (Cluster). Gemeinsame Verwaltung Die Schaffung gemeinsamer Verwaltungseinrichtungen oder unterstützender Stellen wie beispielsweise ein gemeinsames Personalverwaltungsamt. Gemeinsame Cluster-Strukturen Wie de Jager weiter sagte, sei bei den anstehenden Gesprächen mit dem Hamburger Senat auch zu prüfen, inwieweit gemeinsame Cluster-Strukturen weiter ausgebildet werden könnten – insbesondere in den Bereichen maritime Wirtschaft, Logistik, Lebens- und Ernährungswissenschaften oder auf dem Feld der digitalen Wirtschaft. Enger Abstimmungsbedarf Auch im Energie- und Verkehrsbereich sieht der Minister erheblichen engeren Abstimmungsbedarf als in der Vergangenheit. Als Beispiel nannte er die Weiterentwicklung eines Luftfahrt-Clusters, den Ausbau der Entwicklungsachsen entlang der Autobahnen oder die weitere verkehrstechnische Anbindung der Seehäfen Hamburg und Lübeck. Weitere Informationen Download des Gutachtens Quelle Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein

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