Neues Telekommunikationsgesetz
Nach erfolgreichem Abschluss des Vermittlungsverfahrens ist das Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen (TKG) abschließend von Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden. Mit der Gesetzesnovelle werden die Bedingungen für den Aus- und Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen verbessert und die Bestimmungen zum Daten- und Verbraucherschutz modernisiert. Die Gesetzesänderung soll Anfang März 2012 in Kraft treten.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler sagte: "Das neue Telekommunikationsgesetz ist ein Meilenstein für noch schnelleres Internet und stärkere Verbraucherrechte im Telekommunikationsbereich. Mit den neuen Regelungen schaffen wir mehr Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Telekommunikationsmarkt und fördern so den Wettbewerb. Das ist ein enorm wichtiger Baustein für mehr Wachstum, Innovation und Beschäftigung in Deutschland."
Ziele des TKG als Teil der Breitbandstrategie des Bundes
Die neuen Bestimmungen der TKG-Novelle sind ein wichtiges Element der Breitbandstrategie der Bundesregierung. Die TKG-Novelle enthält eine Reihe von Bestimmungen, die Anreize für Investitionen in neue Hochgeschwindigkeitsnetze schaffen und den Netzausbau erleichtern. Beim Bau von Abwasserkanälen oder Energienetzen können zum Beispiel gleichzeitig Leerrohre für Glasfasernetze mitverlegt werden. Gegenüber dem Bund besteht ein Anspruch der Unternehmen, die Mitnutzung seiner Infrastrukturen, z.B. Bundesstraßen und Eisenbahntrassen, für den Ausbau neuer Telekommunikationsnetze zu gestatten. Die Verlegung von Glasfaserleitungen wird zukünftig unter bestimmten Voraussetzungen mit einer geringeren Tiefe gestattet (sog. Microtrenching). Auf diese Weise können Glasfaserleitungen schneller und weniger kostenintensiv verlegt werden.
Maßnahmen im Überblick
Neben dem Breitbandausbau bildet der Verbraucherschutz einen weiteren wichtigen Baustein der TKG-Novelle. Die beschlossenen Maßnahmen im Einzelnen sind:
Verbot kostenpflichtiger Warteschleifen
Kostenpflichtige Warteschleifen dürfen bei Sonderrufnummern nicht mehr eingesetzt werden.
Bezahlfunktionen und Mehrwertdiensterufnummern
Die Bezahlfunktion von Handys sowie der Zugang zu Mehrwertdiensterufnummern kann gesperrt werden. Damit wird verhindert, dass den Verbrauchern über die Telefonrechnung gegen ihren Willen Geldbeträge abgebucht werden.
Neue Bestimmungen beim Anbieterwechsel
Beim Anbieterwechsel dürfen Versorgungsunterbrechungen maximal einen Kalendertag andauern. Des Weiteren haben Mobilfunkkunden künftig das Recht, dass ihre Mobilfunkrufnummer unabhängig von der Vertragslaufzeit mit dem bisherigen Anbieter auf einen neuen Anbieter übertragen wird.
Erhöhung der Preistransparenz
Bei der Auswahl eines alternativen Netzbetreibers (so genanntes Call by Call) muss künftig der aktuelle Preis vor Gesprächsbeginn angesagt werden. Das verbessert die Preistransparenz und unterbindet gleichzeitig bestehende Missbräuche (ständige intransparente Preisänderungen).
Erhöhter Schutz persönlicher Daten
Bei den Datenschutzbestimmungen im Telekommunikationsrecht werden zusätzliche Informations- und Transparenzverpflichtungen mit dem Ziel eingeführt, sensible Daten besser zu schützen und damit die Rechtsposition des Verbrauchers zu stärken. Hierzu gehört u.a. die Verpflichtung, bei jeder Ortung des Mobilfunkendgerätes dem Nutzer anzuzeigen, dass er geortet wird.
Weitere Informationen
Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
Telekommunikationsdatenschutz
Überblick über neue Regelungen als PDF-Download
Quelle Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie