ULD: „Gesetz zur Verfassungsschutz-Kooperation ist massiv überarbeitungsbedürftig“
Der Entwurf sieht laut ULD u. a. Folgendes vor:
- Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) erhält umfassende Ermittlungskompetenzen in den Ländern, ohne mit dem Landesverfassungsschutz Einvernehmen herstellen zu müssen, so dass weiterhin Parallel- und Konkurrenzermittlungen stattfinden können.
- Das BfV erhält eine umfassende Auswertekompetenz zu „allen Erkenntnissen über Bestrebungen“ des Verfassungsschutzes der Länder.
- Mit einer Regelung zur technischen „Unterstützung“ der Länder durch das BfV soll – mit einer untauglichen Regelung – die bisher unzulässige Form des BfV-Hostings für die Länder legalisiert werden.
- Der Verfassungsschutz der Länder wird zur Datenübermittlung verpflichtet bei „Relevanz“ statt „Erforderlichkeit“, womit eine verfassungsrechtlich unzulässige Senkung der Schwelle des Eingriffs in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verbunden ist.
- Die technisch-organisatorischen Schutzvorkehrungen des gemeinsam von den Verfassungsschutzämtern betriebenen Systems NADIS-Wissensnetz (NADIS-WN) mit hochsensiblen Daten sind völlig unzureichend.
- Polizeien und Staatsanwaltschaften der Länder werden – unter Ausblendung des verfassungsrechtlich begründeten Trennungsgebots – zur Datenübermittlung an das BfV verpflichtet.
Neben diesen aus Landessicht besonders relevanten Regelungen enthält der Entwurf weitere aus Datenschutzsicht problematische Normen, etwa zur Einzeldatenlöschung, zu Dateianordnungen, zum Auskunftsanspruch der Betroffenen oder zur Zulassung von verdeckten Ermittlern und V-Personen.
Thilo Weichert, Leiter des ULD: „Es ist nur schwer erträglich, dass hier ein Gesetzentwurf durchgeboxt werden soll, der aus der Feder von denjenigen stammt, die ein Teil des zu lösenden Problems sind: der Verfassungsschutzbürokratie des Bundes. Der Entwurf ist unausgegoren und bedarf der öffentlichen Debatte, weil er die NSU-Probleme nicht löst, sondern eher verschärft.“
Die ULD-Stellungnahme zum Gesetzentwurf ist im Internet abzurufen unter https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/895-.html
Zur Geheimdienstkontrolle hat die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder (DSB-Konferenz) 2014 eine Entschließung gefasst, die auch abrufbar ist unter https://www.datenschutz-bayern.de/dsbk-ent/DSK_88-Effektive_Kontrolle_Nachrichtendienste.html
Zur Kritik an der nun geplanten Volltextsuche in NADIS-WN hat die DSB-Konferenz schon 2010 eine Entschließung gefasst, die ebenfalls abrufbar ist unter https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Service/
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