ULD: „OVG-Urteil zu Facebook-Fanpages revisionsbedürftig“
Thilo Weichert, Leiter des ULD: „Die Urteilsbegründung ist so enttäuschend wie der vor drei Wochen verkündete Urteilstenor. Die vom ULD vorgebrachten wesentlichen Argumente werden nur beiläufig erörtert. Zwar erwähnt das OVG, anders als das Verwaltungsgericht in der Vorinstanz, dass über eine Grundrechtsfrage entschieden wird, doch ist nicht zu erkennen, dass dies in das Ergebnis der Entscheidung eingeflossen ist. Das zentrale Argument des ULD, nämlich dass das Betreiben einer Fanpage ein rechtlich und technisch einheitlicher Vorgang ist, bei dem sich Betreiber und Facebook gegenseitig ergänzen und voneinander abhängig sind, wurde nicht gewürdigt. Mit unserer
Revision verfolgen wir die Hoffnung, dass bundesweit vom Bundesverwaltungsgericht klargestellt wird, dass sich Institutionen ihrer datenschutzrechtlichen Verantwortung nicht dadurch entziehen können, dass sie Dritte mit illegaler Datenverarbeitung beauftragen.“
Das OVG-Urteil finden Sie unter:
https://www.datenschutzzentrum.de/facebook/20140904-OVG-U-FBFanpageAnon.pdf
Die Presseerklärung des ULD zur Urteilsverkündung finden Sie unter:
https://www.datenschutzzentrum.de/presse/20140905-ovg-sh-urteil-facebook.htm
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