Vorratsdatenspeicherung: Nicht durchzocken sondern diskutieren
Dies gilt insbesondere für folgende Aspekte:
- Schutz der Kommunikation von Berufsgeheimnisträgern (z. B.
- Abgeordneten, Ärzten, Rechtsanwälten, Journalisten),
- Differenzierung nach Datenarten, Verwendungszwecken und Speicherfristen,
- Fehlen einer Evaluierungsklausel.
Nach Ansicht der Datenschutzkonferenz bedarf es – wegen der grundrechtlichen Bedeutung der Vorratsspeicherung und der Signalwirkung für Europa – vor einer Verabschiedung des geplanten Gesetzes eines ergebnisoffenen Verfahrens mit umfassender Öffentlichkeitsbeteiligung.
Hierzu Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein: „Nach jahrelanger ergebnisloser Schwarz-Weiß-Debatte darf die Politik nicht durchzocken, was sich spätestens vor dem Bundesverfassungsgericht rächen würde. Im Sinne einer Verhältnismäßigkeitsprüfung können die Speicherfristen stark verkürzt werden, wenn in Verdachtsfällen ein Einfrieren der Daten – also ein ´Quick Freeze` – gesetzlich vorgesehen wird. Auf den Prüfstand müssen ebenso die viel zu langen heute praktizierten Speicherfristen von einigen Telekommunikationsprovidern wie Vodafone und E-Plus. Zudem muss der Entwurf abgestimmt werden mit den Datenspeicherungen für Zwecke der IT-Sicherheit, wozu derzeit parallel ein Gesetzentwurf behandelt wird. Qualität und Rationalität müssen der Geschwindigkeit vorgehen. Nur so kann das geplante Vorhaben die nötige gesellschaftliche Akzeptanz erlangen.“
Weitere Informationen
Die Entschließung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten finden Sie unter https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/907-.html.
Eine weitere Presseerklärung zum Thema finden Sie unter https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/898-.html.
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