Änderung der Widerrufsbelehrung im Internethandel

Zum 11. Juni 2010 treten die Änderungen zur Widerrufs- und Rückgabebelehrung des „Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdienstrichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht“ in Kraft. Die Muster-Widerrufsbelehrung wurde als (formales) Gesetz im Anhang zu Art. 246, § 2 Abs. 3 Satz 1 EGBGB verortet. Dadurch ist sie der Beurteilung durch die Gerichte entzogen und abmahnsicher.  Anpassung der Widerrufsbelehrungen notwendig Formell hat sich zu der aktuellen Muster-Widerrufsbelehrung kaum etwas geändert – auch ab dem 11.06.2010 muss im Internethandel die Widerrufsbelehrung anhand einzelner Bausteine für den konkreten Einzelfall zusammengesetzt werden. Inhaltlich ändern sich aber die Verweise in das Widerrufsrecht, da sich diese Normen geändert haben. Diesbezüglich müssen ab dem 11.06.2010 alle Widerrufsbelehrungen angepasst werden. Achtung: Neuer Text aber erst ab 11. Juni gültig! Unbedingt zu beachten ist, dass die neue Widerrufsbelehrung erst ab dem 11.06.2010 verwendet werden kann. Wer die neue Widerrufsbelehrung jetzt schon verwendet, belehrt falsch und kann abgemahnt werden. Eine Übergangsregelung gibt es nicht! Daher wird eine Änderung der Widerrufs- und Rückgabebelehrung zum 11.06.2010 dringend empfohlen. Prüfung von Unterlassungserklärungen Sollte aufgrund einer früheren Abmahnung eine Unterlassungserklärungen abgegeben oder eine einstweilige Verfügung erlassen worden sein, ist zu prüfen, ob die neuen Belehrungen nicht gegen diese verstoßen. Gegebenenfalls müsste die Unterlassungserklärung erst gekündigt werden, bevor die Belehrungen zum Einsatz kommen. Änderung des Widerrufs- und Rückgaberechts bei eBay & Co. Neben der neuen Muster-Widerrufsbelehrung ist die Angleichung des Widerrufs- und Rückgaberechts für Internetauktionen – wie eBay – an das für eigenständige Internethändler die wohl bedeutendste gesetzliche Änderung. Checkliste und Musterformulierungen TRUSTED SHOPS bietet mit einem Whitepaper zum neuen Widerrufsrecht einen kostenlosen Download auch für diejenigen, die kein Mitglied von TRUSTED SHOPS sind. Darin wird explizit erklärt, was sich ab dem 11.06.2010 für Online-Händler ändert. Zudem enthält es Checklisten und angepasste Musterformulierungen für die sofortige Verwendung in der Praxis. Das Dokument kann hier herunter geladen werden: http://www.trustedshops.de/shop-info/kostenlos-downloaden-whitepaper-neues-widerrufsrecht/?et_cid=5&et_lid=16 Entscheidung des EuGH Auch wenn diese neue Musterwiderrufsbelehrung noch nicht die Entscheidung des EuGH vom 3. September 2009 berücksichtigt, so ist sie dennoch ab dem 11.06.2010 zu verwenden. Insoweit ist das Ende des Gesetzgebungsverfahrens abzuwarten, welches im März 2010 begonnen hat. Quelle IHK zu Kiel

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