Bitkom begrüßt Abschaffung der WLAN-Störerhaftung
„Betreiber öffentlicher Hotspots müssen nun nicht mehr fürchten, für Rechtsverletzungen der Nutzer haften zu müssen. Auch die Nutzer profitieren, denn sie müssen sich nicht mehr durch umständliche Anmeldeprozeduren klicken.“ Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der die sogenannte Störerhaftung endgültig abschaffen soll. Demnach müssen WLAN-Anbieter ihr Netz weder verschlüsseln, noch brauchen sie eine Vorschalt-Seite. Bislang können Anbieter öffentlicher Hotspots für Rechtsverstöße Dritter haftbare gemacht werden, wenn diese etwa urheberrechtlich geschützt Inhalte über das Netz tauschen.
Quelle: Bitkom
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