Entwurf "Lokales Breitband“ veröffentlicht

Die Bundesnetzagentur hat im März 2019 "Grundlegende Rahmenbedingungen des zukünftigen Antragsverfahrens für den Bereich 3.700 MHz - 3.800 MHz für Anwendungen des drahtlosen Netzzugangs" im Internet und im Amtsblatt veröffentlicht. Ergänzend hierzu hat die Bundesnetzagentur nun den Entwurf der "Verwaltungsvorschrift Lokales Breitband" erarbeitet. Das Dokument beschreibt die konkrete Ausgestaltung des Antragsverfahrens (Regeln und Formblätter).

Es ist vorgesehen, das Antragsverfahren für lokale Frequenznutzungen in der 2. Jahreshälfte zu beginnen. Voraussetzung hierfür ist, dass eine entsprechende Gebührenposition vorliegt. Dies ist bislang nicht der Fall. Daher können derzeit noch keine Anträge auf Frequenzzuteilung gestellt werden.
 
Dennoch wird der Entwurf der Verwaltungsvorschrift "Lokales Breitband" bereits jetzt veröffentlicht, damit dem Markt frühestmöglich die beabsichtigten konkreten Regelungen und Formulare transparent gemacht werden können. Dies kann erfolgen, ohne dass eine entsprechende Gebührenregelung für die Anträge vorhanden ist. Sobald die Gebührenhöhe feststeht, wird die endgültige Fassung dieser Verwaltungsvorschrift veröffentlicht und der Start des Antragsverfahrens bekannt gegeben.
 
Sie finden den Entwurf der Verwaltungsvorschrift unter www.bundesnetzagentur.de/lokalesbreitband.
 

Kontakt

Thomas Heutmann
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Referatsleiter
Tel.: +49 30 22480 360

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