Ist ein Programm eine Erfindung?

Die Patentierung von Software ist das aktuelle Thema der IT-Branche und war Schwerpunkt des "European Patent Forum" in Prag Ende April. Jetzt greift auch eine Veranstaltung in Schleswig-Holstein das Problem auf: Am 13. Mai lädt die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH) und die IHK zu Lübeck zum Informationsabend "Möglichkeiten und Grenzen bei der Patentierung von Software".

In keiner Branche schreitet der Fortschritt so schnell voran wie im Bereich der digitalen Technologien. Der neue Programmcode ist zunächst durch das Urheberrecht geschützt. Aber das ist nicht immer ausreichend. Patentiert werden allerdings nur "computerimplementierte Erfindungen", die einen technischen und weltweit neuen Beitrag leisten. Es kommt darauf an, ein technisches Problem zu lösen, ohne lediglich Anweisungen an den menschlichen Verstand zu geben.

Informationsabend
Kann meine Software durch Patente geschützt werden? Gibt es neue Regelungen zur Patenterteilung bei "computerimplementierten Erfindungen"? Wie sieht die Entscheidungspraxis bei den einzelnen Patentämtern aus? Diesen und weiteren Fragen soll im Rahmen der Veranstaltung "Möglichkeiten und Grenzen bei der Patentierung von Software" nachgegangen werden.

Referenten
Dr. Wolfgang Tauchert, Richter am Bundespatentgericht in München, wird die derzeitige Verfahrensweise des Deutschen Patent- und Markenamtes vorstellen. Dabei wird er auch auf die derzeitige Entscheidungspraxis des Bundesgerichtshofs und des Bundespatentgerichts eingehen. Mit Fragen der Patentierbarkeit von "computerimplementierten Erfindungen" im europäischen Rahmen wird sich Dr. Stefan Steinbrener, Vorsitzender der Technischen Beschwerdekammer 3.5.01 im Europäischen Patentamt München, befassen und einen Ausblick auf mögliche Entwicklungen geben.

Weitere Informationen
www.wtsh.de

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