Ausgezeichnet
werden Medienprojekte*, die eines oder mehrere der unten aufgeführten Merkmale erfüllen. Diese Kriterien orientieren sich an der „OKSH-Förderrichtlinie für die Vermittlung von Medienkompetenz“, für die sich OKSH und Staatskanzlei abgestimmt haben.
- Innovationsgehalt (Methoden, Medientechniken und -formen, Inhalte)
- Reichweite (z.B. ein Multiplikatorenkonzept)
- Landesweite oder überregionale Bedeutung
- Kooperationsanteil
- Modellcharakter
- aber auch bewährte Projekte, die im Laufe der Zeit immer wieder angepasst und verbessert wurden.
*Unter „Projekt“ verstehen die Veranstalter des Meko-Preises SH eine abgegrenzte Aktivität eines Veranstalters, nicht dessen Existenz an sich. Beispielsweise wäre nicht der „Offene Kanal“ ein Projekt, auch nicht „die Medienbildungsarbeit des OKSH“, sondern der „NewsCheck“. Im Zweifel einfach bei mekopreis@oksh.de nachfragen.
Bewertet
werden Projekte nach
- Partizipationsanteil der Teilnehmenden
- Reflexion im Umgang mit Medien
- Nachhaltigkeit
- Außenwirkung
Dabei liegt der Fokus auf dem Prozess der Arbeit und weniger auf der Qualität des entstandenen Produkts. Dies gilt sowohl für die Projektdarstellung als auch für die Bewertung des Projektes.
Gewinne, Gewinne, Gewinne
Der Medienkompetenz-Preis SH wird in drei verschiedenen Kategorien für Projekte der Medienbildung vergeben.
Außerunterrichtliche Projekte an der Schule, z.B. - in freiwilligen Arbeitsgemeinschaften - außerschulischer Betreuung - verbindlicher Projektarbeit, z.B. Projektwochen |
3.000,-/ 2.000,-/1.000,- € |
Außerschulische Projekte z.B. - aus der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendhilfe - der Erwachsenenbildung - der Arbeit mit Seniorinnen und Senioren - der Arbeit mit besonderen Zielgruppen |
3.000,-/ 2.000,-/1.000,- € |
Sonderpreis des Netzwerks MK SH für Projekte, in denen Kooperation eine besonderes große Rolle spielt. |
1.000,- € |
Bewerbungsbedingungen
- Bewerben können sich Einrichtungen, die für die Projekte verantwortlich sind (nicht Individuen)
- Die Projekte müssen in dem Zeitraum 1. November 2018 bis 31. Oktober 2019 ganz oder teilweise stattgefunden haben und abgeschlossen sein.
- Für die Verwendung der Preisgelder kommt die „OKSH-Förderrichtlinie für die Vermittlung von Medienkompetenz“ (LINK) zur Anwendung.
- Bitte den Vordruck (steht in Kürze als Download zur Verfügung ) für die Projektbeschreibung verwenden. Diese Projektbeschreibung soll enthalten
- eine Darstellung des Lernprozesses der Teilnehmenden und deren Handlungsanteil
- Medium, dass den Prozess oder das Ergebnis darstellt, oder ein Link zu dem Medium
- Rechtsform des Trägers einschl. Ansprechperson
- Einverständnis zur Präsentation (Werkschau, Projektbibliothek online)
- Erklärung des Verzichts auf den Rechtsweg
- Den 10 Nominierten, die von der Vorjury der Hauptjury vorgeschlagen werden, wird die Möglichkeit gegeben, im Foyer des Veranstaltungsortes ihr Projekt mit einem kleinen Stand zu präsentieren.
Jury
Eine Vorjury trifft eine Vorauswahl der besten 10 Projekte für die Hauptjury.
Die Hauptjury besteht aus Vertretern der auslobenden Einrichtungen (Staatskanzlei des Landes SH und OKSH), der Fachministerien (Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren, Ministerium für Bildung/ Wissenschaft und Kultur/ IQSH) sowie weiteren Expertinnen und Experten für Medienbildung aus SH und von außerhalb Schleswig-Holsteins.
Download
Flyer
Anmeldeformular
Einsendeschluss: 11. November 2019.
Bewerbungen bitte an den OKSH, Hamburger Chaussee 36. 24113 Kiel, gern elektronisch (mekopreis@oksh.de). Das Anmeldeformular steht hier zum Downloaden als .pdf zur Verfügung.
Die Verleihung des Meko-Preises SH findet statt am 10. Dezember 2019 ab 18.30 Uhr im Haus der Wirtschaft in Kiel, Bergstraße 2.