Projektförderung - Städtepartnerschaften durch gemeinsame Projekte stärken
Um die Städtepartnerschaften Kiels durch Projekte und persönliche Austausche zu stärken, richtet die Landeshauptstadt Kiel eine jährliche Projektförderung von insgesamt 150.000 Euro ein.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
- Besuchsreisen von Kieler*innen in die Partnerstädte
- Besuchsreisen von Gästen aus den Partnerstädten nach Kiel
- Gemeinsame Projekte zwischen Kiel und den jeweiligen Partnerstädten
Wer ist antragsberechtigt?
- Juristische Personen
- Natürliche Personen
- Gemeinnützige Vereine
- Anstalten öffentlichen Rechts
Bis zu welchem Termin ist der Antrag einzureichen?
- Bis zum: 31.10.2019
- Falls die im Rahmen der Frist eingereichten und förderwürdigen Projekte die
- Gesamtsumme der 2020 zur Verfügung stehenden Projektmittel von insgesamt 150.000 Euro nicht erreichen bzw. ausschöpfen, wird im Laufe des Jahres eine weitere Frist für die Beantragung von Fördermitteln festgesetzt.
Wie hoch sind die möglichen Fördersummen?
- Von 2.500 Euro (Bagatellgrenze)
- Bis 20.000 Euro (Höchstbetrag)
- Es sind maximal 90 Prozent der Gesamtkosten des Projektes förderfähig. Über mögliche
- Ausnahmen im Rahmen einer Härtefallregelung entscheidet der Arbeitskreis Städtepartnerschaften.
Welche Kosten werden gefördert?
- Reisekosten (Fahrkosten, Übernachtungskosten, Verpflegung)
- Sachkosten
- Honorare
- Catering (z.B. bei Veranstaltungen)
- (Siehe auch Merkblatt Förderfähige Kosten)
Was musst eingereicht werden?
- Antragsformular (siehe Anlage)
- Finanzierungsplan (siehe Anlage)
Wer entscheidet über die Förderung?
Vorberatung und Entscheidungsvorschlag über zu fördernde Projekte:
- Stadtpräsident
- Mitglieder der Verwaltung (jeweils ein(e) Vertreter*in aus jedem Dezernat, Leiterin des
- Büro des Stadtpräsidenten, Leiterin und zwei Mitarbeiterinnen des Sachbereichs
Internationale Beziehungen) Entscheidung:
- Arbeitskreis Städtepartnerschaften
Was sind die Auswahlkriterien?
- Das Projekt muss einen inhaltlichen Bezug zu einer Partnerstadt Kiels haben.
- Das Projekt muss einen Beitrag zur Erreichung der Oberziele „Kiel International“ leisten
- (1. Globale Verantwortung Völkerverständigung/Nachhaltigkeit, 2. Bekenntnis zu Europa,
- 3. Stärkung des Standortes Kiel).
- Projekte, die einen Austausch von Bürger*innen in Vorbereitung zukünftiger
- gemeinsamer Projekte vorsehen, werden besonders berücksichtigt.
Wie erfolgt die Auszahlung der Fördermittel?
- Erstellung des Zuwendungsbescheides
- Zahlung der Fördersumme mit Erstellung des Zuwendungsbescheides
- Abforderung eines Verwendungsnachweises für die geleisteten Fördermittel
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