Bitkom warnt vor den Folgen des Safe Harbor Urteils
Der EuGH hatte Anfang Oktober geurteilt, dass keine personenbezogenen Daten auf Grundlage des Safe Harbor Abkommens mehr in die USA übertragen werden dürfen. Als wichtigste Gründe für das Verbot nannten die Richter die umfassenden Zugriffsmöglichkeiten der US-Behörden auf Daten und den mangelnden Rechtsschutz für EU-Bürger. So können Europäer in den USA bisher nicht rechtlich gegen Datenschutzverstöße von Behörden vorgehen. Betroffen sind Anbieter und Nutzer von zahlreichen Online-Diensten, darunter Cloud-Services, soziale Netzwerke, Online-Shops usw. Auch die Tochtergesellschaften von US-Unternehmen in Europa müssen Konsequenzen ziehen, wenn sie zum Beispiel Daten ihrer Mitarbeiter oder Kunden in den USA auf Grundlage von Safe Harbor verarbeiten. Das gleiche gilt für die US-Töchter von europäischen Unternehmen.
Nach dem Verbot von Safe Harbor sind die Unternehmen gezwungen, die Datenübermittlung von persönlichen Daten in die USA auf eine neue rechtliche Grundlage zu stellen. Alternativen sind die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission, von den Datenschutzbehörden genehmigte „verbindliche Unternehmensregelungen“ (Binding Corporate Rules) oder die Einwilligung der Betroffenen. „Viele Unternehmen haben inzwischen mit der Umstellung ihrer Verträge begonnen“, sagte Dehmel. „Allerdings ist nicht sicher, ob diese Anpassungen auch dauerhaft gültig sind.“ Die Datenschutzbehörden prüfen gerade, ob auch diese rechtlichen Transfermechanismen von dem EuGH-Urteil betroffen sind. Die Frist für die Prüfung läuft bis zum 31. Januar 2016.
Der Bitkom hat in einer FAQ-Liste die wichtigsten Folgen des Urteils zusammengefasst und gibt den Unternehmen praktische Hinweise, wie sie vorgehen sollten. Die wichtigsten Fragen sind:
Was sollen Anbieter tun, die Safe Harbor nutzen?
Im ersten Schritt sollten Unternehmen eine Bestandsaufnahme machen und klären, welche Datenströme auf Safe Harbor gestützt wurden. Das sollte sich aus den Verträgen zur Datenverarbeitung ergeben. Im zweiten Schritt sollte überlegt werden, welche alternativen Rechtsgrundlagen für den Datentransfer in Frage kommen. Darauf ausgerichtete Datenschutzerklärungen, Werbematerialien und Texte auf Webseiten müssen ebenfalls angepasst werden.
Welche Alternativen zu Safe Harbor kommen in Frage?
Aus Sicht des Bitkom macht es kurzfristig nur Sinn, Safe Harbor durch den Einsatz von Standardvertragsklauseln zu ersetzen. Deutsche Unternehmen sollten Standardvertragsklauseln möglichst ohne Änderungen übernehmen. Sollte dies nicht möglich sein, sollten sie die Auslegung und Praxis der für sie zuständigen Datenschutzaufsicht in Erfahrung bringen. In anderen EU-Ländern muss geprüft werden, ob noch andere Voraussetzungen (z.B. Genehmigungen) gelten.
Was sollen Kunden tun, die personenbezogene Daten bei US-Unternehmen verarbeiten lassen?
Unternehmen sollten sich an ihre Dienstleister (z.B. Anbieter von Cloud-Services) wenden und klären, welche rechtskonforme Lösung sie anbieten. US-amerikanische Unternehmen, die bisher auf der Basis von Safe Harbor gearbeitet haben, sind derzeit dabei, angemessene Lösungen zu implementieren. Manche Anbieter haben ihren Kunden bereits die Umstellung auf Standardvertragsklauseln angeboten.
Die vollständigen FAQ sind verfügbar unter https://www.bitkom.org/Bitkom/Publikationen/Safe-Harbor-Entscheidung-des-EuGH.html
Quelle: Bitkom
Kontakt
Maurice Shahd
Bitkom e.V. - Pressesprecher
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