EU-Empfehlung für Datenschutz bei RFID-Chips

Intelligente RFID-Chips, deren Markt in den nächsten zehn Jahren weltweit um das Fünffache wachsen dürfte, sollten einerseits kontrolliert, andererseits aber auch problemlos genutzt werden können, um ihren Alltag zu erleichtern. Über sechs Milliarden dieser mikroelektronischen Bausteine, die bei einer Vielzahl von Gebrauchsgegenständen wie Kühlschränken oder Busfahrkarten eingesetzt werden können, sind bereits in Umlauf.

Durch die Technik der Funkfrequenzkennzeichnung (RFID) können die Chips, wenn sie in die Nähe von Lesegeräten gebracht und durch deren Funksignale aktiviert werden, automatisch Daten an diese Geräte übertragen. Die Chips sind in Ausweisen für den Zugang zum Büro oder in so genannten Smart Cards für die Bezahlung von Autobahngebühren untergebracht. Die Europäische Kommission hat eine Reihe von Empfehlungen beschlossen, um dafür zu sorgen, dass alle, die an der Entwicklung oder Verwendung der RFID-Technik beteiligt sind, das Grundrecht des Einzelnen auf Schutz der Privatsphäre und Datenschutz achten, das in der am 14. Dezember 2007 verkündeten Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgelegt ist.

Großes wirtschaftliches Potential der RFID-Chips
In den kommenden acht Jahren wird der Anteil Europas am globalen RFID-Chipmarkt auf 35 % ansteigen, so die EU-Kommission. „Als vielversprechende Technologie für die Zukunft können RFID-Chips das Leben in vielerlei Hinsicht vereinfachen", sagte die für Informationsgesellschaft und Medien zuständige Kommissarin Viviane Reding. "Es geht dabei um Gegenstände des Alltags, die durch Verbindung mit einem Netzwerk und Datenübertragung plötzlich intelligent werden. Denken Sie an intelligente Kühlschränke, die Ihnen mitteilen, dass das Haltbarkeitsdatum der Milch überschritten ist, oder an intelligente Lebensmittelverpackungen, die Eltern vor möglichen Allergien warnen." Die Verwendung intelligenter Mikrochips für den Datenaustausch zwischen Gegenständen sei wirtschaftlich durchaus vielversprechend. Nach dem Willen der Kommission muss die RFID-Technik den Verbrauchern aber die Möglichkeit geben, die Sicherheit ihrer Daten zu kontrollieren.

RFID-Nutzung heute
RFID-Chips, auch als Funketiketten bezeichnet, beeinflussen bereits in erheblichem Maße kommerzielle Tätigkeiten, öffentliche Dienste und Verbraucherprodukte. So führen sie beispielsweise zu mehr Effizienz beim Recycling und im Gesundheitswesen oder zu kürzeren Wartezeiten an Mautstellen und bei der Gepäckrückgabe am Flughafen. Von den RFID-Chips, wie sie an Mautstellen oder zur Kennzeichnung von Schiffscontainern eingesetzt werden, wurden 2008 weltweit 2,2 Milliarden Stück verkauft, rund ein Drittel davon in Europa. Ihr globaler Marktwert betrug 2008 schätzungsweise 4 Mrd. EUR und wird bis 2018 voraussichtlich auf 20 Mrd. EUR steigen.

EU-Empfehlungen für RFID-Chips im Einzelnen:
  • Den Verbrauchern sollte bekannt sein, welche Artikel in den Geschäften mit RFID-Chips ausgestattet sind. Beim Kauf solcher Artikel sollten die Chips noch im Geschäft automatisch, umgehend und kostenfrei deaktiviert werden, es sei denn, sie sollen auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers entsprechend dem Opt-in-Prinzip funktionsfähig bleiben. Ausnahmen sind zulässig, etwa um unnötige Belastungen der Einzelhändler zu vermeiden, wenngleich zuvor mögliche Beeinträchtigungen der Privatsphäre zu untersuchen sind.
  • Unternehmen und Behörden, die RFID-Chips verwenden, sollten den Verbrauchern einfache und klare Informationen bereitstellen, damit sie verstehen, wann welche personenbezogenen Daten (z. B. Name, Adresse, Geburtsdatum) zu welchem Zweck verwendet werden. Zudem sollten die Geräte, mit denen die Daten aus den RFID-Chips ausgelesen werden, klar gekennzeichnet sowie Anlaufstellen genannt werden, bei denen die Bürger nähere Informationen erhalten können.
  • Einzelhandelsverbände und -organisationen sollten die Verbraucher durch ein europaweit einheitliches Zeichen über die Präsenz von RFID-Chips an Produkten informieren.
  • Unternehmen und Behörden sollten vor der Verwendung von RFID-Chips Folgenabschätzungen zum Datenschutz durchführen. Diese werden von den nationalen Datenschutzbehörden überprüft und sollen die Sicherheit und den Schutz personenbezogener Daten gewährleisten.

Hintergrund
Die Europäische Kommission hatte 2006 eine öffentliche Konsultation über die Entwicklung und den Einsatz von RFID-Tags (Funkfrequenzkennzeichnung) gestartet. Die aktuelle Empfehlung entspricht den Ergebnissen dieser Befragung. Hersteller und Anwender, Normungsorganisationen, Verbraucherverbände, zivilgesellschaftliche Gruppen und Gewerkschaften wurden während des Verfahrens kontaktiert. Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, die Kommission über ihre geplanten Maßnahmen zur Verwirklichung der mit der Empfehlung verfolgten Ziele zu unterrichten. Die Kommission wird innerhalb von drei Jahren einen Bericht über die Umsetzung der Empfehlung erstellen, in dem auch die Folgen untersucht werden, die sich für die Unternehmen und Behörden, die RFID-Chips verwenden, und für die Bürger ergeben haben.

Weitere Informationen
http://ec.europa.eu/information_society/policy/rfid/index_en.htm

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