Innovations-Bonus: So können KMU in Schleswig-Holstein ihre Innovationsvorhaben fördern lassen
Du möchtest ein neues Produkt entwickeln, bestehende Prozesse verbessern oder dein Unternehmen durch externe Expertise weiterentwickeln? Mit dem Innovations-Bonus der WTSH unterstützt das Land Schleswig-Holstein kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dabei, innovative Vorhaben umzusetzen. Auch Leistungen rund um Design, Qualitätssicherung und Zertifizierungen können förderfähig sein.
Was steckt hinter dem Innovations-Bonus?
Der Innovations-Bonus ist Teil der Einstiegsförderung für Innovationsvorhaben von KMU (EIK). Ziel ist es, die Innovationsaktivitäten von Unternehmen in Schleswig-Holstein zu stärken und den Transfer von Wissen und Technologien in die Praxis zu erleichtern.
Gefördert werden externe Dienstleistungen, die du für die Planung, Entwicklung oder Umsetzung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen oder für die wesentliche Verbesserung bestehender Angebote benötigst. Damit kannst du gezielt externes Know-how nutzen, um deine Ideen weiterzuentwickeln und Innovationen voranzubringen.
Wer kann profitieren?
Die Förderung richtet sich an kleine und mittlere Gewerbebetriebe mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein. Entscheidend ist, dass dein Unternehmen die geltenden KMU-Kriterien erfüllt und das Vorhaben in Schleswig-Holstein durchgeführt sowie die gewonnenen Erkenntnisse dort verwertet werden.
Als kleines Unternehmen gilt ein Betrieb mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens zehn Millionen Euro. Mittlere Unternehmen beschäftigen weniger als 250 Personen und erzielen höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder weisen eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro auf.
Wichtig: Auch Beteiligungen und Verflechtungen mit anderen Unternehmen können bei der Einstufung als KMU eine Rolle spielen.
Welche Vorhaben und Leistungen werden gefördert?
Der Innovations-Bonus umfasst ein breites Spektrum an externen Dienstleistungen, sofern sie einem konkreten Innovationsvorhaben dienen. Dazu gehören beispielsweise:
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Design und Konstruktion: Unterstützung bei der Gestaltung und Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte.
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Qualitätssicherung und Produkttests: Prüfungen, Tests und Messungen, um Qualität, Funktionalität oder Umweltverträglichkeit sicherzustellen.
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Qualitätsmanagement und Zertifizierungen: Externe Leistungen im Zusammenhang mit Normen, Vorschriften und Zertifizierungen, die für ein Innovationsprojekt relevant sind.
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Rezertifizierungen: Auch eine erneute Zertifizierung kann infrage kommen, wenn sie im Zusammenhang mit einem Innovationsvorhaben steht und die Fördervoraussetzungen erfüllt.
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Forschung und Entwicklung: Zum Beispiel Werkstoffstudien, neue Fertigungstechniken oder die Entwicklung und Erprobung von Prototypen.
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Innovationsberatung und Wissenstransfer: Unterstützung beim Erwerb, Schutz und bei der Verwertung immaterieller Vermögenswerte sowie bei der Anwendung relevanter Normen und Vorschriften.
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Externe Forschungsinfrastruktur: Nutzung von Laboren, Forschungsinfrastruktur und Datenbanken sowie Durchführung von Messungen und Tests.
Entscheidend ist immer der Zusammenhang mit einem Innovationsvorhaben. Nicht jede routinemäßige Dienstleistung, Zertifizierung oder QM-Maßnahme ist automatisch förderfähig. Lass deshalb im Einzelfall prüfen, ob dein Vorhaben die Voraussetzungen erfüllt.
Wie hoch ist die Förderung?
Der Innovations-Bonus wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Je nachdem, wer die beauftragte Dienstleistung erbringt, sind unterschiedliche Förderquoten möglich:
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Bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben bei Aufträgen an privatwirtschaftliche Unternehmen.
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Bis zu 70 Prozent bei Aufträgen an Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, beispielsweise Hochschulen.
Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 15.000 Euro und dürfen höchstens 140.000 Euro betragen. Daraus ergibt sich ein maximaler Zuschuss von 56.000 Euro bei privatwirtschaftlichen Dienstleistungsaufträgen beziehungsweise 98.000 Euro bei Aufträgen an Forschungseinrichtungen. Weitere beihilferechtliche Grenzen sind zu beachten.
Was solltest du bei der Antragstellung beachten?
Die Antragstellung erfolgt digital über das Serviceportal Schleswig-Holstein. Dafür benötigst du unter anderem eine aussagekräftige Beschreibung deines Vorhabens, eine Kostenkalkulation und die Angebote für die geplanten Dienstleistungen.
Wichtig: Du darfst die zu fördernden Aufträge grundsätzlich erst verbindlich vergeben, wenn du entweder eine Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn oder den Zuwendungsbescheid erhalten hast. Plane die Antragstellung deshalb rechtzeitig, bevor du externe Leistungen beauftragst.
Die Maßnahme soll möglichst innerhalb von zwölf Kalendermonaten abgeschlossen werden.
Du möchtest dein Innovationsvorhaben fördern lassen?
Ob Produktentwicklung, Design, Qualitätssicherung oder eine Zertifizierung im Rahmen eines Innovationsprojekts: Es lohnt sich, die Förderfähigkeit deines Vorhabens frühzeitig zu prüfen. Alle Informationen zu Voraussetzungen, förderfähigen Leistungen und zur Antragstellung findest du direkt bei der WTSH.