Urteil zu Online-Durchsuchungen setzt hohe Hürden für heimliche Zugriffe

Karlsruhe - Mit einem einhelligen Aufatmen der IuK-Branche ist am Mittwoch, den 27. Februar 2008 das lang ersehnte Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den umstrittenen Online-Durchsuchungen aufgenommen worden. Demnach ist der heimliche Zugriff auf Computer grundsätzlich verfassungswidrig und nur unter strengen Auflagen und durch richterlichen Beschluss erlaubt. Die Methode darf nur angewendet werden, wenn Menschenleben oder der Bestand des Staates gefährdet sind. Das Urteil schließt die Gesetzeslücken zwischen dem "Fernmeldegeheimnis", der "Unverletzlichkeit der Wohnung" und des "Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung". Die IuK-Branche begrüßt einhellig die Entscheidung der Karlsruher Richter. DiWiSH-Vorstand Sören Mohr sagte: „Das Urteil ist ein ausgewogener Kompriss zwischenden Zielen nach kollektiver Sicherheit und individueller Freiheit. Die damit erlangte Rechtssicherheit sorgt für ein hörbares Aufatmen innerhalb unserer Branche.“ Der Internetverband eco schrieb gar von einem „neuen Grundrecht“. BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder sagte, die Entscheidung würde „dafür sorgen, dass bei der Kriminalitätsbekämpfung das Vertrauen unbescholtener IT-Nutzer in ihre Privatsphäre nicht leidet“. Während die Stimmung in der IT-Branche steigt, ist die Meinung innerhalb der Bevölkerung zu diesem Thema gespalten. 48 Prozent der Deutschen lehnen die Online-Durchsuchungen ab. 46 Prozent sehen kein Problem im heimlichen Datenzugriff. Der Rest ist unentschieden. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Umfrage mit mehr als 1.000 Bürger ab 14 Jahren von Forsa, die von BITKOM in Auftrag gegeben wurde. Das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht war notwendig geworden, da zwei Klagen gegen diverse Vorschriften im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz eingereicht worden waren, die Online-Durchsuchungen erstmals ausdrücklich erlauben. Das Urteil gilt als wegweisend für eine künftige bundesweite Regelung.

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