Vereinfachtes EU-Forschungsprogramm für KMU

Die EU-Kommission hat drei Sofortmaßnahmen für die Verwaltung von Geldern im laufenden Siebten EU-Forschungsrahmenprogramm beschlossen, die insbesondere die Berechnung der Personalkosten erleichtern. „Dank der heutigen Schritte werden viele Tausende herausragende Menschen, die wir finanziell unterstützen, weniger Zeit und Kraft mit Papierkram verschwenden und sich stärker auf das konzentrieren, was sie am besten können: ihre Arbeit zur Steigerung von Wachstum und Beschäftigung und zur Verbesserung unserer Lebensqualität in Europa durch Forschung und Innovation auf Weltklasseniveau", sagte Máire Geoghegan-Quinn, EU-Kommissarin für Forschung, Innovation und Wissenschaft. Flexiblere Berechnung von Personalkosten Folgendes ändert sich für die Empfänger von Forschungsgeldern aus dem laufenden Siebten EU-Forschungsrahmenprogramm: Sie dürfen die Personalkosten flexibler berechnen und können somit ihre üblichen Buchhaltungssysteme verwenden. Eigentümer von KMU können für ihren Beitrag zum Forschungsprojekt eine Pauschalerstattung erhalten. Unstimmigkeiten bei der Anwendung der Vorschriften werden in Zukunft von einer Lenkungsgruppe aus hochrangigen Beamten aller beteiligten Kommissionsdienststellen und Agenturen gelöst. Weitere Vereinfachungen für Nachfolgeprogramme Für die Nachfolgeprogramme hat die Kommission noch umfassendere Vereinfachungen angekündigt. Bis Ende des Jahres wird sie ihre Legislativvorschläge für das neue EU-Forschungs- und Innovationsprogramm unterbreiten. Im Frühjahr 2012 folgt dazu eine offene Konsultation. Weitere Informationen Pressemitteilung Quelle Europäische Kommission

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