Vorgehen gegen überzogene Abmahnungen im Web

Der Hightech-Verband BITKOM fordert, das geltende Abmahn-Recht im Internet zu überprüfen. Oft würden Online-Angebote gezielt von Konkurrenten und Anwälten nach formalen Fehlern durchsucht, um Anbieter in Bedrängnis zu bringen. Der BITKOM unterstützt daher eine aktuelle Initiative des Bundesjustizministeriums, um Firmen vor überzogenen Abmahnungen zu schützen. „Abmahnungen können ein legitimes Instrument im Wettbewerb sein, werden im Internet aber vielfach missbraucht. Dem massenhaften Abmahn-Missbrauch muss Einhalt geboten werden“, sagte BITKOM-Präsident Prof. Dieter Kempf in Berlin. „Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen sind Abmahnungen eine der größten Wachstumshürden.“ Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland mehreren Studien zufolge rund 800 Milliarden Euro im Online-Handel umgesetzt. 5.300 Euro Schaden jährlich pro Online-Händler Der jährliche Schaden pro Online-Händler durch Abmahnungen beträgt laut einer Studie des Garantie-Dienstleisters „Trusted Shops“ im Durchschnitt 5.300 Euro. Jeder zweite Händler sehe sich durch Abmahnungen in seiner Existenz bedroht. „Leider entsteht der Eindruck, dass Abmahnungen von manchen Anwälten und deren Auftraggebern als Einnahmequelle missbraucht werden“, erklärt Prof. Kempf. So würden Abmahnungen gezielt an viele Adressaten versendet und die Streitwerte bewusst hoch angesetzt. Gesetzliche Einschränkung und Information Dabei werde die Unsicherheit vieler vornehmlich kleiner Online-Händler ausgenutzt. „Gerade im Online-Handel ist eine Vielzahl an Detailvorschriften zu beachten. Entsprechend hoch ist die Gefahr unbeabsichtigter Verstöße“, erklärt Kempf. Neben einer gesetzlichen Einschränkung der Abmahnungen hält BITKOM daher auch eine umfassende Aufklärung der Händler für nötig. Mustertext hilft bei Widerrufsbelehrung Ein häufiger Grund für Abmahnungen sind Fehler bei der Widerrufsbelehrung. Diese besagt, innerhalb welcher Zeit Online-Kunden die Ware zurückgeben dürfen. Der BITKOM empfiehlt Händlern, ein vom Bundesjustizministerium herausgegebenes Muster für die Widerrufserklärung zu nutzen. Es ist im Internet kostenfrei verfügbar. Weitere Informationen http://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/art_248anlage_1_388.html Quelle BITKOM

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